Sachsen Der Landtag von dem Bundes-Land Sachsen hat ein neues Gesetz gemacht
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01. Februar 2024, 15:32 Uhr
Der Landtag von dem Bundes-Land Sachsen hat bestimmt:
Es soll ein neues Gesetz geben.
Das neue Gesetz heißt:
Zweck-Entfremdungs-Verbot für Wohnungen.
Manche Menschen besitzen eine Wohnung in einer Stadt.
Das bedeutet: Sie haben die Wohnung gekauft.
Diese Wohnung-Besitzer können ihre Wohnung vermieten.
Zum Beispiel: Wenn sie nicht selber in der Wohnung leben wollen.
Manche Wohnungs-Besitzer
vermieten ihre Wohnung zum Beispiel:
• Als Ferien-Wohnung
Dort wohnen verschiedene Menschen dann nur für eine kurze Zeit.
• Oder als Miet-Wohnung.
Dort wohnen Familien dann oft für eine lange Zeit.
In vielen Städten von Sachsen gibt es oft zu wenige Wohnungen.
Deshalb finden viele Menschen keine Wohnung.
Oder die Menschen müssen sehr viel Geld für die Wohnung bezahlen.
Viele Wohnungen werden auch nicht als Miet-Wohnungen benutzt.
Sondern die Wohnungs-Besitzer benutzen sie als Ferien-Wohnungen.
Deshalb gibt es immer weniger Miet-Wohnungen in den Städten.
Das finden viele Menschen nicht gut.
Die Regierung von Sachsen hat jetzt ein neues Gesetz gemacht.
In dem Gesetz ist auf-geschrieben:
Dass die Städte jetzt bestimmen dürfen:
Ob Wohnungs-Besitzer ihre Wohnungen
als Miet-Wohnung vermieten müssen
oder ob sie die Wohnung als Ferien-Wohnungen vermieten dürfen.
Wenn Wohnungs-Besitzer ihre Wohnung als Ferien-Wohnung
vermieten wollen:
Dann brauchen sie jetzt ein besonderes Papier.
Das können sie von der Stadt bekommen.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 31. Januar 2024 | 21:00 Uhr