Mehrere Frauen und Männer sitzen an langen Konferenztischen. Vor ihnen stehen Laptops, Getränke und Gläser
Der MDR-Rundfunktrat trifft sich regelmäßig, um seine Kontroll- und Beschlussfunktionen wahrzunehmen. Bildrechte: MDR/Hagen Wolf

Kontrollgremien MDR-Rundfunkrat und MDR-Verwaltungsrat überwachen und kontrollieren die Arbeit des MDR

06. März 2024, 12:34 Uhr

Die 50 Frauen und Männer des MDR-Rundfunkrates und die zehn Mitglieder des MDR-Verwaltungsrates sind für den MDR von größter Bedeutung. Neben der Intendantin oder dem Intendanten sind Rundfunkrat und Verwaltungsrat Organe des MDR. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind im MDR-Staatsvertrag geregelt.

Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit

Der Rundfunkrat wacht darüber, dass der MDR seinen staatsvertraglichen Auftrag erfüllt, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist, und übt die ihm hierzu eingeräumten Kontrollrechte aus. Er vertritt die Interessen der Allgemeinheit und trägt dabei der Vielfalt der Meinungen Rechnung.

Der Rundfunkrat hat wichtige Kontroll- und Beschlussfunktionen, berät und beschließt über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den MDR.

Die Mitglieder sind in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Sie werden für eine sechsjährige Amtszeit von gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen aus den drei Staatsvertragsländern des MDR, d.h. aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in den Rundfunkrat entsandt. Die Zusammensetzung des Rundfunkrates ist im MDR-Staatsvertrag (§16) geregelt.

Zum Rundfunkrat gehören

  • je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • je drei Vertreterinnen oder Vertreter der Landtage
  • Mitglieder der evangelischen und der katholischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinden
  • Mitglieder der Diakonie Deutschland und der Diözesan-Caritasverbände
  • Mitglieder der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände
  • Mitglieder der Handwerks- und der kommunalen Spitzenverbände
  • Mitglieder der Industrie- und Handelskammern
  • Anhänger des sorbischen Volkes, Mitglieder der Bauernverbände, des Deutschen Sportbundes
  • Mitglieder der Jugend- und der Frauenverbände
  • Mitglieder der Vereinigung der Opfer des Stalinismus
  • Mitglieder der Verbände von Menschen mit Behinderungen
  • Mitglieder der Kulturverbände
  • Mitglieder der Natur-, Umwelt- und Klimaschutzverbände
  • Mitglieder der LSBTTIQ-Verbände
  • Mitglieder der Migrantenverbände und weiterer wichtiger gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen.

Verwaltungsrat achtet auf Verwendung der Rundfunkbeiträge

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin oder des Intendanten; dies gilt nicht für die inhaltliche Gestaltung der Angebote, die allein der Rundfunkrat überwacht.

Der Verwaltungsrat ist u.a. für die Feststellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen sowie die Entlastung der Intendantin oder des Intendanten zuständig. Der Verwaltungsrat wacht über eine wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung des MDR.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die Interessen des MDR zu fördern und sicherzustellen, dass der MDR seinen staatsvertraglichen Auftrag erfüllen kann. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden.

Das Gremium besteht aus zehn Mitgliedern, die vom Rundfunkrat gewählt werden. Vier Mitglieder kommen laut MDR-Staatsvertrag (§22) aus dem Freistaat Sachsen, je drei aus Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen.

Die Amtszeit des Verwaltungsrates beträgt sechs Jahre.

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Ein Laptop mit der Schrift MDR-Rundfunkrat
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Das Logo des Mitteldeutschen Rundfunks und im Hintergrund das Hochhaus Achtung! Kein aktuelles Logo mehr!
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