Rundfunkrat

24. Januar 2012, 09:34 Uhr

Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks. Er überwacht die Einhaltung des im Staatsvertrag festgelegten Programmauftrages, wählt den Intendanten sowie die Direktoren und berät den Intendaten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Der Rundfunkrat ist das oberste Beschlussorgan des MDR, das über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet.