Intendantin/Intendant und Direktoren

12. August 2020, 15:16 Uhr

Die Gesamtverantwortung für das Programm des MDR trägt die Intendantin oder der Intendant. Sie oder er wird vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrates auf die Dauer von sechs Jahren gewählt und vertritt den Sender nach außen.

Der Intendantin bzw. dem Intendanten stehen Direktoren in folgenden Bereichen zur Seite: MDR LANDESFUNKHAUS SACHSEN, MDR LANDESFUNKHAUS SACHSEN-ANHALT, MDR LANDESFUNKHAUS THÜRINGEN, Programmdirektion Leipzig, Programmdirektion Halle, Betriebsdirektion, Verwaltungsdirektion und Juristische Direktion. Die Amtszeit dieser acht Direktoren beträgt fünf Jahre.

Laut Staatsvertrag über den MDR, Paragraph 20, bedürfen Vorschläge der Intendantin oder des Intendanten für die Berufung der Direktoren des MDR der Zustimmung des Rundfunkrates. Im Falle der Landesfunkhausdirektoren darf dies nicht gegen das Votum der Mehrheit der Mitglieder aus dem betreffenden Bundesland erfolgen.