Neue Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Landtag "Mehr Demokratie e.V." sieht Chance für Reform der Bürgerbeteiligung

14. November 2019, 20:15 Uhr

Der Verein "Mehr Demokratie" hat erneut mehr Mitbestimmungsrechte für Bürger gefordert. Landessprecher Ralf-Uwe Beck sagte am Donnerstag in Erfurt, das Zeitfenster für entsprechende gesetzliche Änderungen sei gerade jetzt ideal, weil es im Landtag keine klaren Mehrheitsverhältnisse gebe. Die Regierungsbildung sei noch offen und die Fraktionen könnten sich zusammensetzen und die Reformen auf den Weg bringen.

Der Verein präsentierte am Donnerstag einen Katalog mit 17 Forderungen. Dieser sieht unter anderem vor, dass vom Landtag verabschiedete Gesetze per Volksentscheid gestoppt werden können. Neue Gesetze dürften demnach erst 100 Tage nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten. Innerhalb dieser Zeit könnten Bürger das Gesetz stoppen. In Sachsen liege dieses Modell des "Volkseinwands" derzeit bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, Grünen und SPD auf dem Tisch.

Außerdem schlägt der Verein vor, die Hürden für die Zulassung von Volksbegehren in Thüringen zu senken. So könne unter anderem die Regelung gelockert werden, dass Volksbegehren sich nicht mit Sachverhalten befassen dürfen, die finanzielle Auswirkungen haben und damit das Haushaltsrecht des Landtages berühren. Korrekturbedarf gebe es auch beim Bürgerantrag, bei dem nach Ansicht des Vereins viel zu viele Unterschriften gesammelt werden müssten.

Wie kommt ein Volksbegehren zustande?

Wer in Thüringen ein Volksbegehren durchsetzen will, muss derzeit zunächst 5.000 Unterstützer-Unterschriften dafür sammeln. Kommt diese Mindestzahl zusammen, kann in einem weiteren Schritt das eigentliche Volksbegehren beginnen. Dabei können die Initiatoren Unterschriften für einen konkreten Gesetzentwurf zu einem Thema sammeln. Kommt die hier geforderte Mindestanzahl zusammen, kann sich der Landtag mit diesem Gesetzentwurf befassen. Er kann eine Befassung aber auch aus sachlichen Gründen ablehnen. Das Volksbegehren soll der Bevölkerung die Möglichkeit geben, parallel zur Regierung und den Fraktionen im Landtag eigene Gesetzentwürfe zur Beratung ins Landesparlament einzubringen.

Bisherige Reformvorschläge ohne Mehrheiten im Landtag

Mit den Vorschlägen zum Volkseinwand und zu niedrigeren Hürden für Volksbgehren greift der Verein "Mehr Demokratie" nach Becks Worten entsprechende Vorschläge von CDU sowie Linken, SPD und Grünen auf. Diese Vorschläge seien aber bisher wegen fehlender Mehrheiten im Landtag nicht umgesetzt worden. Gegenwärtig hätten beide Lager die Möglichkeit aufeinander zuzugehen, sagte Beck.

Er sprach sich dagegen aus, die AfD an solchen Reformen zu beteiligen. Diese fordere zwar plakativ mehr Volksabstimmungen wie in der Schweiz. Aber auch direkte Demokratie müsse Minderheiten- und Grundrechte achten. Daher sei es gut, dass es in Deutschland eine präventive Normenkontrolle zwischen der Initiative einerseits und Begehren und Bescheid andererseits gebe. Damit bezog er sich auf das Recht des Landtages, über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens zu entscheiden.

Quelle: MDR THÜRINGEN/dr

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 14. November 2019 | 19:00 Uhr

11 Kommentare

ach ja am 16.11.2019

Unser tägliches Opfergejammer gib uns heute..Nein Danke..Darauf fällt nur noch ein gewisse AFD Fangemeinde drauf rein oder will das mit allen Mitteln glauben.
Na dann will Spaß beim weiter spalten und dem Weg ins neofaschistische ala Bernd Höcke.

martin am 15.11.2019

Habe ich mich irgendwo "Demokrat" genannt? Nein, ich bin schlichter Fan unseres Grundgesetzes. Im Übrigen grenze ich keine Menschen aus, sondern widerspreche Meinungen oder falschen Tatsachenbehauptungen. Mag sein, dass Ihnen der Unterschied nicht geläufig oder egal ist.

Eulenspiegel am 15.11.2019

„Aber auch direkte Demokratie müsse Minderheiten- und Grundrechte achten."
Und das empfinden sie als Hetze gegen die AfD. Ich denk das sagt doch alles.
Wir müssen unsere Minderheiten- und Grundrechte vor der AfD schützen so gut es geht.

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