05.02.2020 | 18:00 Uhr Polizei Sachsen nennt "grundsätzlich" Staatsangehörigkeit(en) von Tatverdächtigen

05. Februar 2020, 18:00 Uhr

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte zuletzt im Dezember bei der Innenministerkonferenz in Lübeck darum geworben, die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei grundsätzlich immer zu nennen. Doch die Länder bewerten diesen Vorschlag sehr unterschiedlich. Neben Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gehört Sachsen - noch vor Nordrhein-Westfalen - zu den ersten Bundesländern, die Reuls Forderung umsetzen, definiert aber auch Ausnahmen von dieser Regel.

Mann mit Handschellen und Kapuze, der Kopf ist eine Erdkugel
Bildrechte: MDR/PantherMedia/Elnur

Wen interessiert es überhaupt, welchen Pass ein Tatverdächtiger hat und warum wird darüber in der Öffentlichkeit so viel "intensiver" diskutiert als über die Opfer von Straftaten? Diese Frage beschreibt ein gesellschaftliches Problem, das für einige Pressesprecher und "Social Media Teams" der Polizei längst lästiger Alltag geworden ist. Statt über die eigene Arbeit zu informieren, die Bevölkerung um Wachsamkeit oder Unterstützung zu bitten und Fahndungserfolge zu kommunizieren, spielen immer wieder Fragen nach der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen eine deutlich größere Rolle.

Der Druck aus dem Netz

Macht die Polizei dazu keine Angaben, heißt es schnell, sie vertusche "Ausländerkriminalität". Die Folge: Nutzer sogenannter "Sozialer Netzwerke" spekulieren einfach oder stellen Behauptungen auf zur mutmaßlichen "Herkunft" des oder (sehr viel seltener: der) Tatverdächtigen. Irgendwann sieht sich die Polizei dann offenbar dazu gezwungen, doch zu reagieren und die Staatsangehörigkeit zu nennen, um mitunter sogar strafrechtlich relevanten Tatsachenbehauptungen zu widersprechen.

Reißleine oder Fallstrick?

Facebook
In den sozialen Netzwerken wird über die Herkunft von Tatverdächtigen oft wild spekuliert. Bildrechte: imago/MiS

Die Polizei Sachsen habe sich die Entscheidung zur grundsätzlichen Nennung von Staatsangehörigkeiten - also auch bei deutschen Tatverdächtigen - nicht leicht gemacht, heißt es auf Nachfrage von MDR SACHSEN. In der Vergangenheit seien viele Fehler gemacht worden, die auch öffentlich kritisiert wurden: dass beispielsweise Angaben wie "der Dresdner" oder "die Freitaler" in Pressemitteilungen zu schweren Gewalttaten offenbar ausreichten, um irgendwie deutsche Tatverdächtige zu umschreiben, während jugendliche Tatverdächtige aus Dresden oder Freital bei vergleichsweise harmlosen Delikten auf ihre nichtdeutsche Staatsangehörigkeit reduziert wurden. Mittlerweile sei klar: Es gibt selbstverständlich auch "Dresdner" oder "Freitaler" ohne deutschen Pass.

Die bisherige Praxis der Polizei Sachsen bei der Nennung oder eben der Nicht-Nennung von Staatsangehörigkeiten folgte also keinem, logischen Prinzip: Sie unterlag schlichtweg dem persönlichen Ermessen der jeweils zuständigen Pressesprecher in den Polizeidirektionen.

Um sowohl Fake News zur "Ausländerkriminalität" vorzubeugen als auch dem Vorwurf, jenen durch Verschweigen tatverdächtiger Deutscher weiteren Vorschub zu leisten, habe Sachsens Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar die Pressesprecher und Social Media Teams der sächsischen Polizei mit einem Erlass angewiesen, die Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen (fast) immer zu nennen:

Wir nennen ab sofort die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen mit dem Ziel, transparent und offen zu sein. Es gibt eine Reihe von Mutmaßungen, von Fake News, die dem entgegenstehen. Und ich glaube, die Polizei ist gut beraten, Neutralität und Wertungsfreiheit für sich gelten zu lassen und genau Vorurteilen, Verdächtigungen oder Mutmaßungen vorzubeugen.

Horst Kretzschmar Landespolizeipräsident

Die Ausnahme von dieser Regel zur "grundsätzlichen" Nennung von Staatsangehörigkeiten im Erlass des Landespolizeipräsidenten erläutert dessen Stabschef Kommunikation auf Nachfrage von MDR SACHSEN an einem Beispiel:

Von dieser Regelung ist abzuweichen, wenn durch die Benennung der Staatsangehörigkeit der Betroffene identifiziert werden könnte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund weiterer personenbezogener Angaben. (…) Ein Beispiel: Die Angabe eines 56-jährigen, männlichen syrischen Staatsbürgers könnte gerade in ländlichen Räumen womöglich zur Identifizierung einer konkreten tatverdächtigen Person führen. Dies gilt es zu verhindern und hier besonders sensibel mit entsprechenden Angaben umzugehen.

Pascal Ziehm Leiter Kommunikation der Polizei Sachsen

Dass polizeilich ermittelte Tatverdächtige diesen Schutz genießen, hat gute Gründe: die Unschuldsvermutung gilt, bis ein Gericht die tatsächliche Schuld nachweist. Daher kann und darf die Polizei grundsätzlich keine "Täter" benennen, sondern ausschließlich "Tatverdächtige". Selbst ein umfassendes Geständnis in polizeilichen Vernehmungen, DNA-Spuren oder vermeintlich unzweifelhafte Aufnahmen von Überwachungskameras ändern nichts an diesem rechtsstaatlichen Prinzip.

"Migration" als Tatmotiv?

Kriminologen weisen immer wieder darauf hin, dass nicht etwa eine bestimmte Staatsangehörigkeit oder ein sogenannter "Migrationshintergrund" ursächlich seien für eine eventuell höhere Kriminalitätsbelastung verschiedener Bevölkerungsgruppen, sondern vor allem sozio-ökonomische Faktoren, das Geschlecht und die Altersgruppe. Kurzum: Nicht Tatverdächtige mit "familiären Wurzeln" in anderen Staaten oder Angehörige von in Deutschland vergleichsweise seltenen Konfessionen begehen vermeintlich überproportional viele Straftaten, sondern junge Männer mit mangelnder Perspektive.

Bei der Negativstatistik "Straftaten pro 100.000 Einwohnern" liegen die ostdeutschen Flächenländer trotz erheblich geringerer "Ausländerquoten" allesamt deutlich vor den wirtschaftlich besonders starken Ländern Bayern, Hessen oder Baden-Württemberg mit sehr viel höherem Anteil "nichtdeutscher Wohnbevölkerung".

Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisiert deswegen den Erlass des Landespolizeipräsidenten:

Es wird ein Zusammenhang dargestellt zwischen Staatsangehörigkeit und Kriminalität, den es so nicht gibt. Das heißt: der Erkenntnisgewinn ist gleich Null. Die einzigen, die sich daraus einen Erkenntnisgewinn versprechen, sind bestimmte Parteien, die Flucht und Migration als Problem benennen.

Mark Gärtner Pressesprecher Sächsischer Flüchtlingsrat

Eine "Verzerrung der Realität"?

Im April 2019 hatten Wissenschaftler der Universität Leipzig und der Hochschule Macromedia in Hamburg Pressemitteilungen der AfD untersucht. Das Ergebnis: in den Pressemitteilungen der AfD zu Straftaten in Deutschland wurden nichtdeutsche Tatverdächtige überproportional häufig thematisiert. Demnach wurden in 95 Prozent der Pressemitteilungen der AfD zum Thema "Kriminalität" Ausländer als Tatverdächtige benannt, obwohl Nichtdeutsche gemäß Bundeskriminalamt nur 34,5 Prozent der Tatverdächtigen in der Kriminalstatistik ausmachen. MDR SACHSEN hatte ausführlich darüber berichtet.

Die Polizei Sachsen könnte nun mit ihren eigenen Pressemitteilungen eine ähnliche "Schieflage" vermitteln: Nur ein Bruchteil der jährlich rund 300.000 Straftaten in Sachsen wird in den Pressemitteilungen der sächsischen Polizeidirektionen erwähnt. Welche Fälle interessant oder wichtig sein könnten, entscheiden die jeweiligen Pressesprecher. Sollten nach dem Erlass des Landespolizeipräsidenten "Nichtdeutsche" als Tatverdächtige mehr oder weniger zufällig deutlich häufiger in den Pressemitteilungen der sächsischen Polizei auftauchen als in ihrer eigenen Kriminalstatistik, wäre die Realität ähnlich verzerrt wie bei den wissenschaftlich untersuchten Pressemitteilungen der AfD.

Blindflug oder Augenmaß?

Neben dieser Gefahr der statistischen Verzerrung zu Ungunsten von "Nichtdeutschen" bemängelt der Deutsche Journalistenverband bei dem Erlass des Landespolizeipräsidenten auch ein "Abwälzen" gesellschaftlicher Verantwortung auf die Medien. 

Noch in den 1990er- Jahren schickten die Pressesprecher der Polizeidirektionen ihre Pressemitteilungen per Fax an die Redaktionen, diese ersetzten dann mitunter "Täter" durch "Tatverdächtige", formulierten vermeintliche Tatsachenberichte um und setzten diese ordnungsgemäß in den Konjunktiv. Mittlerweile sind die Pressestellen der Polizei aber selbst "Herausgeber" ihrer eigenen Mitteilungen und auf dieses Korrektiv nicht mehr angewiesen. Für die journalistische Arbeit jedoch legt der sogenannte "Pressekodex" Richtlinien fest - von der Achtung der Menschenwürde bis zur Unschuldsvermutung, vom Opferschutz bis zur Trennung von Werbung und Redaktion.

In Richtlinie 12.1 heißt es:

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Leitsätze des Presserats zur Berichterstattung über Straftaten

Deutscher Journalistenverband fordert mehr Haltung

Die Kritik des DJV Sachsen: Wegen der grundsätzlichen Nennung von Staatsangehörigkeiten durch die Sächsische Polizei gerieten nun ausgerechnet jene Medien unter "Vertuschungsverdacht", die diese Richtlinie beherzigen und Angaben zur Staatsbürgerschaft nach verantwortungsbewusster Abwägung ihrer Relevanz unerwähnt ließen.

Die Gründe, warum wie die Herkunft von Tatverdächtigen nicht benennen, bleiben ja bestehen. Wenn sie keinen Zusammenhang zur Tat haben, dann sind sie so relevant wie die Haarfarbe. Deswegen benennen wir sie nicht. Und es erfordert jetzt von den Kolleginnen und Kollegen in den Redaktionen noch mehr Chuzpe, noch mehr Haltung, bei dieser Vorgabe des Pressekodex zu bleiben und dafür zu sorgen, dass niemand stigmatisiert wird aufgrund seiner Herkunft.

Ine Dippmann Vorsitzende Deutscher Journalistenverband Sachsen

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSENSPIEGEL | 05.02.2020 | 19:00 Uhr

5 Kommentare

Eulenspiegel am 06.02.2020

Also was man immer wieder sehen kann ist:
Wird die Staatsangehörigkeit nicht genannt so wird immer getan als wenn das allerwichtigste unterschlagen wurde.
Wird die Staatsangehörigkeit genannt und es ist ein Deutscher so kommt die Behauptung aber garantiert mit Emigrationshintergrund.
Ich denke Deutscher Staatsbürger ist nun mal Deutscher Staatsbürger auch wenn das bestimmten Leuten nicht passt.

MDR-Team am 06.02.2020

Hallo Beobachter, nach dem neuen Verfahren ist nicht davon auszugehen. Wenn die Herkunft nicht genannt wird, hat dies Personenschutz-Gründe. Liebe Grüße aus der MDR.de-Redaktion

DER Beobachter am 06.02.2020

Wenn unsere Polizei einmal die Täterherkunft nicht nennt, dann ist davon auszugehen, dass der Täter gebürtiger Deutscher ist. Passt aber schon, wer hier wieder wie kommentiert....

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