Kirche im MDR Der Sender- und Rundfunkbeauftragter der Evangelischen Landeskirchen

25. Mai 2020, 11:51 Uhr

Der Dresdner Frauenkirchenpfarrer Holger Treutmann ist ab Februar 2016 Sender- und Rundfunkbeauftragter der landeskirchlichen Pfarrstelle. Als Rundfunkbeauftragter der sächsischen Landeskirche ist Treutmann zuständig für die Verkündigungssendungen bei MDR SACHSEN - Das Sachsenradio ("Das Wort zum Tag", "Das Wort am Sonntag"), sowie für die Hörfunkgottesdienste bei MDR FIGARO aus dem Bereich der Landeskirche.

Als Senderbeauftragte wird Treutmann die Interessen der vier evangelischen Landeskirchen im Sendegebiet des Mitteldeutschen Rundfunks vertreten. Außerdem trägt er für die Gottesdienste im Fernsehen und die Gesamtorganisation der Hörfunkgottesdienste aus dem Sendegebiet die Verantwortung.

Holger Treutmann wurde am 14. April 1963 in Springe bei Hannover geboren und studierte nach seinem Abitur 1982 Evangelische Theologie in Bielefeld-Bethel, Göttingen und Berlin. Nach dem Ersten Theologischen Examen 1989 absolvierte er eine Ausbildung zum Geprüften Pharmareferenten in Hamburg und war vier Jahre in diesem Beruf tätig. 1993 konnte Treutmann den Vorbereitungsdienst (Vikariat) in der hannoverschen Landeskirche beginnen und bewarb sich nach dem Zweiten Theologischen Examen um eine Übernahme in die sächsische Landeskirche.

Nach seiner Ordination in Eibenberg bei Chemnitz 1995 begann er seinen Probedienst in der dortigen Kirchgemeinde Eibenberg-Kemtau, ab 1996 zusammen mit Chemnitz-Reichenhain. 1999 wechselte Pfarrer Holger Treutmann in die 1. Pfarrstelle der St.-Pauli-Kreuz-Kirchgemeinde in Chemnitz. Die Stiftung Frauenkirche Dresden entschied sich im September 2005 bei der neu eingerichteten zweiten Pfarrstelle an der Frauenkirche für Pfarrer Treutmann, der sich auf sie beworben hatte. Seit 2008 wirkte er in der Geschäftsführung der Stiftung Frauenkirche Dresden mit.

Kirchliche Sendungen im MDR "Den evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen. Für Inhalt und Gestaltung der Sendungen ist derjenige verantwortlich, dem die Sendezeit zugebilligt worden ist."

§ 14 Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk vom 30. Mai 1991, Absatz 3 und 4 (Sendezeiten für Dritte)