Luftbild - Lippeumbau zur Wiederherstellung der alten Lippemäander.
Das "Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, bis 2030 je ein Fünftel der Land- und Meeresflächen zu renaturieren. Bildrechte: imago images/Hans Blossey

Trotz Bauernprotesten EU-Parlament segnet umstrittenes Renaturierungsgesetz ab

27. Februar 2024, 17:00 Uhr

Das EU-Parlament hat mit knapper Mehrheit das umstrittene "Gesetz zur Wiederherstellung der Natur" beschlossen. Es sieht weniger Pestizide und mehr natürliche Ökosysteme vor. Die Liste der Umweltstraftaten wird länger, es werden auch Haft- und Geldstrafen festgelegt. Bauern sehen allerdings die Versorgungssicherheit in der EU gefährdet.

Trotz Protesten von Bauern hat das Europaparlament die Naturschutzauflagen verschärft. Eine knappe Mehrheit aus Sozialdemokraten, Grünen, Liberalen und Konservativen stimmte für das sogenannte "Gesetz zur Wiederherstellung der Natur".

EU will Umweltzerstörung zurückdrehen

Mit dem Gesetz will die EU die Umweltzerstörung zurückdrehen. Es verpflichtet die EU-Länder, auf mindestens einem Fünftel ihrer Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu ergreifen. In der Folge dürfen Bauern etwa weniger Pestizide einsetzen. Zudem müssen Moore wiederhergestellt werden, die die CO2-Emissionen absorbieren können.

Das Gesetz zielt darauf ab, den Rückgang der natürlichen Lebensräume in Europa zu stoppen. Nach Angaben des EU-Parlaments befinden sich 81 Prozent bereits in schlechtem Zustand.

Neue Strafen bei Umweltkriminalität

Das Gesetz enthält zudem neue Vorschriften gegen Umweltkriminalität. Eine aktualisierte Liste von Straftatbeständen umfasst jetzt unter anderem auch illegalen Holzhandel, das restlose Aufbrauchen von Wasservorkommen, schwere Verstöße gegen die EU-Chemikalienvorschriften und Meeresverschmutzung durch Schiffe.

Auch werden Strafen für Umweltzerstörungen aufgeführt. Umweltdelikte wie großflächige Waldbrände sollen mit bis zu acht Jahren Haft bestraft werden können, bei Todesfolge drohen zehn Jahre Haft. Geldstrafen für Unternehmen können je nach Art der Straftat bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes oder alternativ bis zu 40 Millionen Euro betragen.

Bauern sehen Ernährungssicherheit gefährdet

Auf das Gesetz hatten sich die Europaabgeordneten im November mit den Mitgliedstaaten geeinigt. Nach Protesten von Bauernverbänden hatten die Vorschriften auf der Kippe gestanden. Kritik hatte es auch aus den Reihen der Konservativen und Rechtspopulisten im Parlament gegeben.

Der Deutsche Bauernverband etwa sieht in dem Gesetz einen Rückschritt für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Außerdem warnten Bauernverbände, dass das Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Ernährungssicherheit in der EU gefährdet.

dpa, Reuters (jks)

Weitere Infos zum Thema Renaturierung

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 27. Februar 2024 | 16:00 Uhr

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