Gerichtsentscheid Moritzburg: Triathlet scheitert mit Schadenersatzklage vor Oberlandesgericht

11. Januar 2024, 13:30 Uhr

Mehr als sechs Jahre nach einem körperlichen Zusammenbruch während eines Triathlonwettbewerbs ist ein Sportler in Dresden mit einer Schmerzensgeldklage gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) in der sächsischen Landeshauptstadt bestätigte am Mittwoch die vorinstanzliche Entscheidung, wie eine OLG-Sprecherin am Donnerstag sagte. Der Mann hatte wegen vermeintlich mangelnder medizinischer Versorgung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro gefordert.

Schlosstriathlon vor dem Schloss Moritzburg
Beim Schlosstriathlon in Moritzburg 2017 hat sich ein Sportler so stark verausgabt, dass er im Ziel kollabierte. Mit einer Schadensersatzklage ist der Mann in zweiter Instanz gescheitert. (Archivbild) Bildrechte: imago/photoarena/Eisenhuth

Sportler kollabierte bei Hitze im Ziel

Hintergrund des Rechtsstreits war seine Teilnahme an einem Triathlonwettbewerb im Sommer 2017 in Moritzburg. Im Zieleinlauf kollabierte der stark erschöpfte Sportler. Der Kläger argumentierte, er sei im Zieleinlauf medizinisch nicht richtig versorgt worden und habe bleibende Schäden erlitten. Insbesondere hätte im Ziel eine ausreichende Zahl von Sanitätern bereitstehen müssen.

Seine Klage richtete er gegen den austragenden Triathlonverein und das Deutsche Rote Kreuz. Das Landgericht Dresden wies die Klage im Februar 2023 bereits ab. Laut der OLG-Sprecherin verwies das Gericht vor allem auf die Eigenverantwortung des Sportlers. Er hätte mit Blick auf die Hitze dafür Sorge tragen müssen, ausreichend zu trinken. Den Ausrichter treffe keine Schuld. Es seien auch ausreichend Sanitäter für den Streckenverlauf organisiert worden. Eine Positionierung sämtlicher Sanitäter im Zieleinlauf sei nicht notwendig gewesen, so das Gericht.

Gutachter: Kein Fehler bei medizinischer Versorgung

Eine fehlerhafte Erstversorgung habe auch ein Gutachter nicht festgestellt. Demnach seien Sanitäter etwa 30 Sekunden nach dem Zusammenbruch des Manns zur Hilfe geeilt, ein Notarzt traf etwa zehn Minuten später ein.

Das Urteil in dem Zivilverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen.

MDR (lam)/AFP

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 11. Januar 2024 | 12:30 Uhr

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