Erzieherin Anne-Katrin Ross spielt am 20.11.2014 in der bilingualen Kindertagesstätte "Future Kids" in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) mit den Kindern Domenik und Enrico mit Handpuppen.
In Sachsen-Anhalt sollen Eltern nur für das älteste Kind Kitagebühren bezahlen müssen. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / dpa | Jens Büttner

Gesetzentwurf Kita-Beiträge in Sachsen-Anhalt weiterhin nur für ältestes Kind

27. September 2023, 07:05 Uhr

In Sachsen-Anhalt sollen Eltern mit mehr als einem Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort weiterhin nur den Beitrag für das älteste Kind zahlen müssen. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) kündigte zudem an, die Kinderbetreuung weiter auszubauen.

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Eltern mehrerer Kinder bei den Kita-Beiträgen entlasten und zugleich die Qualität der Betreuung verbessern soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Eltern mit mehreren Kindern in Kitas oder Horten in Sachsen-Anhalt 2024 weiterhin nur für das älteste Kind Beiträge zahlen müssen. Zudem sollen die Einrichtungen zur Kinderbetreuung bei der Fachkräftesicherung unterstützt werden.

Dazu will das Land den Jugendämtern bis Ende 2024 je 130.000 Euro aus Bundesmitteln bereitstellen. Wie das Sozialministerium erklärte, könnten damit bis zu zwei pädagogische Fachberaterinnen und Fachberater eingestellt werden. Auch für Kitas mit besonderen Bedarfen würden seit 2019 zusätzliche pädagogische Fachkräfte gefördert. Dieses Projekt solle bis Ende 2024 fortgesetzt und auf 150 Stellen aufgestockt werden. Außerdem solle für die Ausbildung in erzieherischen Berufen auch künftig kein Schulgeld anfallen. Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag beschlossen werden.

epd, MDR (Leonard Schubert)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. September 2023 | 19:00 Uhr

1 Kommentar

burkhard_geyer vor 33 Wochen

Kita-Bilder aus Sachsen-Anhalt. Fehlanzeige...???

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