AfD-Listenplätze Sachsenwahl: Ein Sitz im Parlament bleibt wohl unbesetzt

02. September 2019, 08:35 Uhr

27,5 Prozent holte die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen. Damit stünden ihr eigentlich 39 Sitze im Parlament zu – doch wegen Nominierungsmängeln bekommt sie vermutlich ein Mandat weniger.

Die AfD wird im neuen sächsischen Landtag vermutlich nicht alle Sitze besetzen können, die sie laut dem Zweitstimmenergebnis eigentlich erhalten würde. 27,5 Prozent der Wähler hatten ihre Zweitstimmen-Kreuze bei der AfD gemacht, daraus resultierten eigentlich 39 Sitze im neuen Landtag.

Doch nach derzeitigen Stand kann die AfD trotzdem nur 38 Mandate – und damit einen Sitz weniger - besetzen. Grund dafür sind Mängel bei der Nominierung der Listenkandidaten. Dadurch verfügt die AfD nur über eine Liste mit 30 Kandidaten.

Außerdem gewann die AfD 15 Direktmandate. Sieben dieser Kandidaten hatten ebenfalls einen Listenplatz – und ziehen damit über die Landesliste ins Parlament ein. Die restlichen acht gewonnen Direktmandate werden auf die 30 Listenplätze aufgeschlagen. Dadurch kann die AfD nach derzeitigem Stand also 38 Sitze im Parlament belegen.

Landeswahlausschuss ließ nur 18 Bewerber zu

Hintergrund bei der Begrenzung der Listenkandidaten sind formale Mängel. Eigentlich hatte die AfD 61 Namen auf der Liste, doch dann hatte der Landeswahlausschuss deshalb zunächst sogar nur 18 Bewerber davon zugelassen.

Die AfD hatte an zwei Terminen im Februar und März ihre Kandidaten gewählt - erst die Plätze 1 bis 18 und danach die Plätze 19 bis 61. Strittig war, ob es sich dabei um eine nur zeitlich unterbrochene Versammlung oder um zwei Versammlungen handelte - was einen Verstoß gegen die Verfahrensregeln darstellen würde. Zudem hatte die AfD beim zweiten Parteitag das Wahlprozedere nach den ersten 30 Plätzen geändert und fortan in Blöcken über mehrere Kandidaten abstimmen lassen. Landeswahlleiterin Carolin Schreck sah deshalb die Chancengleichheit aller Bewerber als nicht mehr gegeben an.

Später revidierte das Sächsische Landesverfassungsgericht teilweise die Entscheidung und ließ 30 AfD-Listenkandidaten für die Landtagswahl zu. Trotzdem hatte AfD-Landeschef Jörg Urban schon vor der Urteilsverkündung erklärt, gegen die Entscheidung im neuen Landtag ein Wahlprüfungsverfahren anstrengen zu wollen. Außerdem kündigte er Strafanzeige gegen die Landeswahlleitung an und forderte einen Untersuchungsausschuss. Auch am Sonntagabend wiederholte er diese Forderungen. Auch von möglichen Neuwahlen sprach er.

Einfluss auf Regierungsbündnisse?

Einfluss auf mögliche Regierungskoalitionen hat der eine Listenplatz vermutlich nicht. Sollte es zu einer Regierungskoalition zwischen CDU, SPD und Grünen kommen, hätte diese 67 Sitze und damit sieben mehr, als für eine Mehrheit benötigt. Da ein Parlamentssitz wegen der AfD-Entscheidung vermutlich leer bleibt, hätte der neue Landtag insgesamt 119 Sitze.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 02. September 2019 | 08:00 Uhr

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