Ein Rentner hält eine Geldbörse und Geld in den Händen.
Ostdeutsche mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten haben noch bis zum 30. September Zeit, einen Antrag auf eine Einmalzahlung zu stellen. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / Ferstl | Lothar Ferstl

Nachteile ausgleichen 2.500 Euro für Ost-Rentner: Frist für Antragstellung läuft bald aus

25. September 2023, 14:49 Uhr

Mit einem sogenannten Härtefallfonds sollen Einmalzahlungen an Rentnerinnen und Rentern an der Armutsgrenze ermöglicht werden, die bei der Überleitung der DDR-Renten ins bundesdeutsche System vor drei Jahrzehnten Ansprüche eingebüßt haben. Rund 60.000 Menschen sollen antragsberechtigt sein. Bald endet die Frist für die Beantragung der mindestens 2.500 Euro.

Bedürftige mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten haben noch bis Samstag (30. September 2023) Zeit, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds des Bundes zu stellen. Bei einem erfolgreichen Antrag bekommen sie eine Einmalzahlung in Höhe von mindestens 2.500 Euro. Im Gegensatz zu Sachsen und Sachsen-Anhalt wird dieser Betrag in Thüringen um zusätzlich 2.500 Euro aufgestockt.

Insgesamt können 50.000 bis 70.000 ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner nach Angaben der Bundesregierung Geld aus dem geplanten Fonds erwarten. Dabei geht es zum einen um Ostdeutsche mit bestimmten Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Das betrifft Zusatzrenten zum Beispiel für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn, Gesundheitswesen oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen.

Ansprüche aus DDR-Zusatzrenten

Ende Juli waren bundesweit erst knapp 12.200 Anträge von Betroffenen aus der Ost-West-Rentenüberleitung bei der zuständigen Stiftung eingegangen, erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Der Fonds richtet sich außerdem an Spätaussiedler und sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge, die Deutschland aus der früheren Sowjetunion aufnahm. Voraussetzung für die Einmalzahlung ist Bedürftigkeit, also Renten in der Nähe der Grundsicherung.

Welche Ost-Rentner haben einen Anspruch?

Anspruch auf die Einmalzahlung haben Personen, die am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von insgesamt weniger als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) bezogen haben. Auch ausländische Renten zählen dazu. Dazu müssen Antragsteller vor dem 2. Januar 1952 geboren sein.

Die Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente) hat nach dem 31. Dezember 1996 begonnen.

In der ehemaligen DDR müssen Antragsteller (längstens bis zum 31. Dezember 1991):

  • mindestens 10 Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen gearbeitet oder
  • mindestens 4 Jahre lang Familienangehörige gepflegt und deshalb Ihre Beschäftigung aufgegeben oder
  • mindestens 5 Jahre lang in einer "bergmännischen Tätigkeit" im Sinne des DDR-Rechts in der Carbochemie/Braunkohleveredlung gearbeitet oder
  • die Beschäftigung aufgegeben haben, weil Sie aufgrund eines dienstlichen Aufenthalts des Ehegatten im Ausland für insgesamt mindestens 10 Jahre mit ihm mitgereist sind oder
  • nach Beendigung Ihrer aktiven Laufbahn als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung bezogen

Hintergrund ist vor allem ein jahrzehntelanger Streit über bestimmte Rentenansprüche aus DDR-Zeiten, die nach der Wiedervereinigung nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Die Zahlungen sollen besondere Härten abmildern, sie sind aber nicht für alle betroffenen Personengruppen vorgesehen. Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat 500 Millionen Euro für den Fonds freigegeben.

Die Länder konnten der dafür gegründeten Stiftung beitreten und sich an dem Fond beteiligen. Thüringen hat unter anderem diese Möglichkeit genutzt. Die geplante Einmalzahlung von 2.500 Euro konnte so verdoppelt werden. Der Sächsische Landtag hatte im März mit den Stimmen der Koalition erneut den Beitritt des Freistaates zu der Stiftung abgelehnt.

Ansprechpartner für die Einmalzahlung Für Fragen oder weitere Informationen ist die Stiftung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634 montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr zur Verfügung.

Bis auf die CDU sind alle anderen im Parlament vertretenen Parteien zwar dafür. Allerdings beugten sich Grüne und SPD ihrem Koalitionspartner. Die Union sieht beim Thema Renten allein den Bund in der Pflicht.

Haseloff: Rente ist Angelegenheit des Bundes

Rente sei grundsätzlich Sache des Bundes, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zur Entscheidung der Landesregierung, sich nicht an der Stiftung beteiligen zu wollen. Zudem würden große Gruppen benachteiligter Rentnerinnen und Rentner beim Härtefallfonds nicht berücksichtigt werden. Die Menschen erwarteten etwas anderes, sagte Haseloff.

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MDR (Hannes Leonard), dpa, epd

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 25. September 2023 | 15:30 Uhr

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