Seniorin zählt Geldscheine und Münzen auf einem Tisch.
Die gesetzliche Rente trägt im Westen nur zu 68% zur Alterssicherung bei, im Osten liegt dieser Wert bei 94%. Das belegen Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit. Bildrechte: Colourbox.de

Rentenwert Ost steigt auf Westniveau Gleiche Rente in Ost und West? – Wirklich?

29. Juni 2023, 05:00 Uhr

Endlich! Am 1. Juli wird der Rentenwert Ost an den Rentenwert West angeglichen. Ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner bekommen dann – bei vergleichbarer Erwerbsbiografie – die gleiche Rente wie Senioren im Westen. Fast 33 Jahre nach der Wiedervereinigung. Wir blicken zurück auf den langen Weg der Rentenangleichung und zeigen, wo es beim Thema Rente noch immer Unterschiede gibt – und für manche Ostdeutsche sogar einen Vorteil. Wirtschaftsredakteur Frank Frenzel rechnet es vor.

MDR-Wirtschaftsredakteur Frank Frenzel
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Was bedeutet Rentenangleichung?

Wenn am Samstag (1.7.) der Rentenwert Ost um 5,86 % auf 37,60 Euro steigt, bekommt ein Rentner aus den neuen Bundesländern bei gleicher Erwerbsbiografie die gleiche Rente wie im Westen. Gleiche Erwerbsbiografie – damit ist die gleiche Zahl von Entgeltpunkten gemeint, die die Grundlage jeder Rentenberechnung ist und die im Erwerbsleben erworbenen Rentenansprüche darstellt.

Deutlich wird das am sogenannten Standardrentner, früher auch "Eckrentner" genannt, der 45 Jahre lang so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient hat. Für jedes Jahr Durchschnittsverdienst gibt es einen Rentenpunkt, macht bei 45 Beitragsjahren 45 Entgeltpunkte und das Ganze multipliziert mit dem nun gleichen Rentenwert von 37,60 Euro (also einem Rentenpunkt) ergibt 1.692 Euro in Ost wie West. Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es jedoch weiterhin Unterschiede.

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Was bedeutet Rentenangleichung nicht?

Rentenangleichung bedeutet nicht, dass jetzt die Renten aller Altersrentenbezieher in Ost und West gleich sind. Diese sind natürlich, je nach Erwerbsbiografie, immer noch unterschiedlich. Das gilt auch für die statistische Durchschnittsrente. Bei Männern liegt der Westen vorn mit durchschnittlich 1.218 Euro im Jahr 2021 (aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor), Ostmänner kommen auf 1.141 Euro im Monat. Dafür haben im Osten die Frauen statistisch eine höhere Altersrente mit 1.070 Euro im Monat gegenüber 809 Euro bei den Rentnerinnen im Altbundesgebiet. Das hängt mit der höheren Erwerbstätigkeit von Frauen in der DDR zusammen. Diese Lücke schließt sich gerade, denn schon lange steigt auch im Westen die Frauenbeschäftigung. 

Auch mit der Angleichung der Rentenwerte verschiebt sich das Bild kaum. Rechnet man die Rentenhöhen von 2021 mit den ab Juli geltenden gleichen Rentenwerten um, dann liegen die Renten bei den Männern bei 1.307,41 Euro im Westen und 1.281,79 Euro im Osten. Es gibt also bei den Renten zwischen Ost und West weiterhin Unterschiede. Neben den völlig unterschiedlichen Erwerbsbiografien liegt eine weitere Ursache vor allem aber in den unterschiedlichen Rentensystemen, z.B. dass in den ostdeutschen Renten Zusatzrentenansprüche aus DDR-Zeiten stecken, während Zusatzrenten im Westen (wie im öffentlichen Dienst) tatsächlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt werden.

Kleines Renteneinmaleins: Wie funktioniert die Rentenangleichung überhaupt? (bitte aufklappen)

Rente (monatlich) = EP x aRW x ZF x RAF, so "einfach" ist die Rentenformel. Die Rente errechnet sich aus dem während des Erwerbslebens erzielten Entgeltpunkten (EP) multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (aRW), dem Zugangsfaktor (ZF) und dem Rentenartfaktor (RAF). Der Rentenartfaktor ist bei Altersrenten immer 1, während er bei Witwen- und Waisenrenten niedriger ist, weil es hier um Renten Verstorbener geht und diese nie 1:1 ausgezahlt, sondern nur als Teilbetrag gezahlt werden. Der Zugangsfaktor sagt aus, ob eine Rente voll ausgezahlt wird oder mit Abschlägen, z.B. bei Frührente, also bei vorzeitigem Rentenbeginn. Der Zugangsfaktor beträgt z.B. 1, wenn die Rente (Altersrente) ab dem regulären Renteneintrittsalter bezogen wird. Bei Frührente liegt der ZF unter 1. Und wer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeitet und keine Rente bezieht, kann den Zugangsfaktor sogar über 1 steigern.

Für eine ganz normale Altersrente mit Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze lautet die Formel deshalb vereinfacht: Rente = EP x aRW.

Wie aber kann es sein, dass ein Durchschnittsverdiener im Osten die gleiche Rente bekommt wie ein Westdeutscher, da er doch über Jahrzehnte weniger verdient hat?

Das hängt mit der sogenannten Höherbewertung der Löhne zusammen und damit, dass die deutsche gesetzliche Rente quasi aus zwei Rentensystemen besteht: nämlich aus dem Rentensystem West und dem Rentensystem Ost. Jedes Rentensystem orientiert sich dabei an den jeweiligen Durchschnittslöhnen, die im jeweiligen Gebiet – also West und Ost – erzielt wurden.

Ein Beispiel: 1980 betrug der Jahresdurchschnittsverdienst in der Bundesrepublik Deutschland, also im Westen, 29.485 DM. Im Osten betrug der statistische Durchschnittsverdienst 9.447,90 DDR-Mark. Ein westdeutscher Durchschnittsverdiener hat 1980 also 3,1208 Mal mehr verdient als ein Durchschnittsverdiener in der DDR. Um einen DDR-Durchschnittverdiener mit einem westdeutschen Durchschnittsverdiener vergleichbar zu machen, wird für die Rentenberechnung des Ostdeutschen der DDR-Lohn um das 3,1208-Fache erhöht (9.447,90 x 3,1208). Das ergibt dann genau die 29.485 DM. Somit bekommt der Ostdeutsche mit einem Jahr Durchschnittsverdienst in der DDR genauso viele Rentenpunkte wie im Westen, nämlich exakt einen Rentenpunkt. Verdient er mehr, ist der Rentenpunkt über 1,0, verdient er weniger, liegt er unter 1. Der Rentenpunkt gibt also immer an, in welchem Verhältnis ein Arbeitnehmer im jeweiligen Gebiet (Ost oder West) und im jeweiligen Jahr zum Durchschnitt aller Beitragszahler stand.

Aber ist das nicht ungerecht? Die Ostdeutschen haben weniger verdient! Und ins westdeutsche Rentensystem haben sie ja zu DDR-Zeiten nicht eingezahlt. Warum sollten sie jetzt genauso viel Rente bekommen?  

Seit Jahren hören und lesen wir zum Thema Ostrente diesen Vorwurf. Die DDR-Bürger haben natürlich nicht ins westdeutsche Rentensystem eingezahlt. Wie sollten sie auch? Sie haben aber in das Rentensystem der DDR eingezahlt und Rentenansprüche erworben, die nach dem Einigungsvertrag und auch nach höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes eine Eigentumsgarantie (Grundgesetz Artikel 14) haben. Dass die Ostdeutschen in die DDR-Rentenkasse nicht in D-Mark eingezahlt haben, was logischerweise nicht ging, spielt heute keine Rolle. Denn die gesetzliche Rente funktioniert bekanntlich nach dem sogenannten Umlageprinzip. Das bedeutet, dass die Renten aus den Beiträgen der aktuell Versicherten finanziert werden.

Wichtig ist dabei, dass entsprechend des früher erzielten Verdienstes Rentenbeiträge gezahlt worden und damit Rentenansprüche erworben worden sind und dass das Gleichgewicht von Einzahlern und Rentenempfängern in einem gesunden Verhältnis ist. Bzgl. der Ostrenten besteht hier eine Schieflage, weil zahlreiche Rentenansprüche von Ostdeutschen auf DDR-Zusatzrenten beruhen, die heute in der gesetzlichen Rente stecken und für die es keine adäquaten Renteneinzahlungen gibt. Als Beispiel seien hier nur die Rentenansprüche von DDR-Lehrern oder Staatsbediensteten genannt. Diese "Schieflage" bei den Beitragseinnahmen wird durch Steuergelder ausgeglichen, weshalb es immer wieder zum Streit zwischen den Bundesländern und dem Bund kommt. Für die Bundesländer ist die Finanzierung der ostdeutschen Zusatzrenten innerhalb der gesetzlichen Rente Bundessache.

Politik und Verbände loben Rentenüberleitung

"Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist eine Anpassung längst überfällig", sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Vor allem Sozialverbände und Gewerkschaften hatten immer wieder eine frühere Rentenangleichung angemahnt. Für die Überleitung der DDR-Renten ins Westrecht "gab es kein historisches Vorbild", so Rentenberater Christian Lindner aus Langebrück bei Dresden. Insgesamt sei die Rentenüberleitung sachgerecht gewesen und habe gut funktioniert, das System der umlagefinanzierten Rentenversicherung die Überleitung gut gemeistert. Und das, obwohl das Rentensystem der DDR völlig anders war.

Der von den Experten gewählte Weg, die DDR-Löhne als Grundlage zu nehmen und sie durch Umrechnung mit Westlöhnen vergleichbar zu machen und so ins Rentensystem zu integrieren, war richtig. Auch wenn der Prozess lange, für viele zu lange gedauert hat, Politik und Verbände loben durchgängig die Rentenanpassung als vollen Erfolg, so auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das auf MDR-Anfrage schreibt: "Mit dieser Ausgestaltung der Rentenüberleitung wurde insbesondere sichergestellt, dass die gerade in den 1990er-Jahren noch sehr deutlich geringeren Löhne in den neuen Ländern nicht zu entsprechend geringen, späteren Renten führen." Anja Schulz, Rentenexpertin der FDP, bezeichnet den Prozess der Rentenangleichung als ein "Herzstück der Deutschen Einheit."

Stephan Stracke, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beansprucht den Erfolg der Rentenanpassung für seine Partei: "Dank des von der unionsgeführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten Rentenüberleitungsabschlussgesetzes und der guten wirtschaftlichen Entwicklung unter der Unionsregierung konnte der Angleichungsprozess jedoch entscheidend beschleunigt werden und wird zum 1. Juli 2023 abgeschlossen sein. Damit haben wir dank der guten Politik von CDU und CSU endlich einen Meilenstein der Wiedervereinigung Deutschlands geschafft."

Kritik: Rentenangleichung zu langsam und nicht immer gerecht

Für Markus Kurth, bei Bündnis 90/Die Grünen für den Bereich Renten zuständig, hätte die Angleichung wesentlich schneller gehen können: "Wir haben als Bündnis90/Die Grüne schon vor zwei Legislaturperioden die sofortige Angleichung gefordert. Das wäre schon damals, also Anfang der 2010er-Jahre, möglich gewesen. Denn die Unterschiede bei den Rentenwerten waren ja nicht mehr so hoch." Das Thema habe ständig für Unruhe gesorgt, in Ost wie West. "Die Ostdeutschen waren unzufrieden, weil die Angleichung nicht kam, und im Westen war man unzufrieden, weil die Ostdeutschen Jahr für Jahr eine etwas höhere Rentensteigerung bekamen", sagt Kurth.

Matthias Birkwald, Rentenfachmann der Linken im Bundestag ist vor allem beeindruckt, "wie reibungslos mit dem Umlageverfahren Millionen Ostdeutsche in die gesetzliche Rente integriert werden konnten. Als Beitragszahler und Beitragszahlerinnen, aber auch die Rentnerinnen und Rentner".  

Ulrike Schielke-Ziesing, Bundestagsabgeordnete der AfD, die selbst jahrelang in leitender Stellung bei der Deutschen Rentenversicherung tätig war, würdigt die "herausragende verwaltungstechnische Leistung" insbesondere ihres früheren Arbeitgebers. Allerdings hätten sich auch recht bald Schwachstellen und Regelungslücken ergeben, die einer gesetzlichen Nachbesserung erfordert hätten.

Von zwei Rentensystemen zu einem Rentenwert: eine Chronologie der Rentenüberleitung (bitte aufklappen)

  • 30.06.1990 – die DDR-Rentensysteme werden geschlossen.


  • 01.07.1990 – Währungsreform, Umstellung der DDR-Mark in DM, die Renten werden 1:1 umgestellt, also künftig in D-Mark gezahlt. "Neurentner", also Rentner mit Rentenbeginn ab 1.7.1990 bekommen die Rente pauschal nach DDR-Recht berechnet, ausgezahlt in D-Mark.


  • 31.08.1990 – Der Einigungsvertrag wird unterzeichnet. Er regelt die Anerkennung der DDR-Rentenansprüche und deren Anpassung an die Lohnentwicklung. Zu diesem Zeitpunkt glaubt die Politik noch, die Angleichung von Löhnen und Renten könne innerhalb von ca. fünf bis sieben Jahren erfolgen.


  • 01.01.1992 Das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) tritt in Kraft. Es regelt die Anrechnung von DDR-Rentenansprüchen entsprechend des bundesdeutschen Sozialversicherungsrechtes (SGB VI). Für Bestandsrentner und sogenannte Übergangsrentner, die bis 1995 in Rente gehen, besteht die Möglichkeit, die Rente sowohl nach altem DDR-Recht oder nach neuem Recht berechnen zu lassen. Der höhere Wert wird ausgezahlt, führt aber zu sogenannten Auffüllbeträgen, die bei jeder Rentenerhöhung so lange mit der Erhöhung verrechnet (abgeschmolzen) werden, bis die nach Westrecht maßgebliche Rente erreicht ist. Dieses Verfahren führte für viele Rentner, insbesondere für Frauen, zu jahrelangen Rentenstagnationen.


  • Anfang 1990er-Jahre – meist hohe Rentenanpassungen, zum Teil zweimal im Jahr, z.B. 1991: 1.1. 15%, 1.7. 15%, 1992: 1.1. 11,65%, 1.7. 12,73%, 1993: 1.1. 6,1%, 1.7. 14,12%.


  • 2000er Jahre – Stagnation bei der Lohnentwicklung = Stagnation bei der Rente, in 2004, 2005 und 2006 zum Beispiel keine Rentenerhöhungen.


  • 2010er-Jahre – stärkere Rentenanpassung durch positive Lohnentwicklung.


  • 2017 – Bundestag beschließt das Renten-Überleitungs-Abschlussgesetz, mit dem der Rentenwert Ost auf das West-Niveau angehoben werden sollte. Die Angleichung erfolgte ab 1. Juli 2018 in mehreren Schritten. Die Kosten der über die Lohnangleichung hinausgehenden Anpassung der Ostrenten wurden aus Beitragsmitteln finanziert; erst seit 2022 beteiligte sich der Bund mit einem steigenden Zuschuss.


  • 2021 – Regierungskoalition von SPD, Grüne und FDP bestätigen Rentenanpassung bis 2024.


  • 2022 – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zieht die Angleichung der Rentenwerte Ost und West auf den 1.7.2023 vor.


  • 01.07.2023 Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West

Ostrentner galten lange als Gewinner der Einheit

Die Crux bestand u.a. darin, die in der DDR gewährten Sonder- und Zusatzrenten in die gesetzliche Rente zu integrieren. Viele dieser Zusatzrentensysteme waren – salopp gesagt – nicht passgenau kompatibel. Die Verschmelzung von normaler Sozialversicherungsrente und DDR-Zusatzrente im Osten sowie die in der Regel durchgängigen Versicherungsbiografien hatte auch zur Folge, dass die Ostrenten zum Teil höher lagen als im Westen, was die Mär vom reichen Ostrentner begründete. Tatsächlich wurden dabei Äpfel mit Birnen verglichen, denn in der ostdeutschen Rentenstatistik steckten eben Rentner mit ihren DDR-Zusatzversorgungen wie Staatsbedienstete oder Akademiker, während die gleichen Berufsgruppen im Westen als Beamte oder Freiberufler mit viel höheren Altersbezügen aus der Statistik fielen. Sie mussten sich nicht gesetzlich rentenversichern und beziehen heute Pensionen oder Renten von einem berufsständischen Versorgungswerk.

So werden bis heute im Westen Vorurteile vom reichen, undankbaren Ostrentner gepflegt, der den Hals nicht voll genug kriegen kann. Und Politiker versteckten sich gern hinter diesen Vorurteilen. Die Erfüllung weiterer Forderungen von Ostrentnern sei im Westen nicht vermittelbar. Linken-Politiker Birkwald kritisiert dabei rückblickend, dass im Prozess der Rentenüberleitung zu viele Betroffenengruppen von "willkürlichen Kürzungen und Demütigungen bei der Rente betroffen waren" und nennt geschiedene Frauen, Bergleute der Braunkohleveredlung, Reichsbahnangestellte, Beschäftigte im DDR-Gesundheitswesen oder der Volkspolizei. "Mit dem Härtefallfonds wird dieses Unrecht jetzt zwar symbolisch anerkannt, aber leider auf gar keinen Fall behoben. Mit den viel zu hohen Hürden und der viel zu niedrigen Entschädigung hat man eine große Chance vertan, die Wunden zu heilen", so Birkwald.

So lag der eigentliche Härtefall in der Ignoranz der Politik, die das Thema jahrzehntelang verschleppte. Egal ob CDU/CSU, FDP, SPD oder Grüne – in Regierungsverantwortung lehnten sie die Forderungen der Ostrentner stets ab und unterstützten sie, sobald sie im Bundestag auf der Oppositionsbank Platz genommen hatten. Viele Probleme der Rentenüberleitung beschäftigten so jahrelang die Gerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht oder gar bis zum Europäischen Gerichtshof.

Warum die Rentenangleichung noch nicht (ganz) vollzogen ist

1) Vorteil Ost – Höherwertung der Löhne endet erst Ende 2024

Rein formal ist die Rentenangleichung übrigens noch nicht vollzogen, denn dazu gehört auch, dass die Rentenbeiträge der aktuellen Rentenbeitragszahler, also der Beschäftigten, gleich bewertet werden. Hier hat der Osten noch immer einen kleinen Vorteil. Um Nachteile bei der Rentenberechnung im Osten wegen der meist niedrigeren Löhne auszugleichen, werden die Einkommen im Osten "höherbewertet". Diese Höherbewertung sorgt dafür, dass ein Durchschnittsverdiener im Osten den gleichen Rentenanspruch bekommt wie ein Durchschnittsverdiener im Westen.

Je stärker sich die Löhne im Osten dem Westen anglichen, desto geringer fiel diese Höherbewertung aus – und je stärker glich sich auch der Rentenwert Ost dem des Westens an. Steigt nun der Rentenwert Ost auf den Wert des Westens, müsste rentenmathematisch auch die Höherbewertung entfallen. Dies passiert aber erst ab dem 1.1.2025. Der Grund: Ursprünglich hatte die Bundesregierung die Rentenangleichung für Ende 2024 geplant. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Angleichung des Rentenwertes jedoch auf den 1.7.2023 vorgezogen, was mit einer Verordnung möglich ist. Um jedoch gleichzeitig die Höherbewertung wegfallen zu lassen, hätte es einer Gesetzesänderung bedurft. Um den ganzen Vorgang zu vereinfachen, hat die Ampelkoalition auf eine Gesetzesänderung verzichtet, so dass die Höherbewertung erst Ende 2024 ausläuft und bis dahin ostdeutsche Arbeitnehmer (bei gleichem Verdienst wie westdeutsche Kollegen) leicht im Vorteil sind. Ihre Löhne und Gehälter werden bis dahin um 2,8 Prozent besser bewertet als der gleiche Lohn eines Westdeutschen.

Ab 1.1.2025 wird es dann auch die gleiche Beitragsbemessungsgrenze geben, bis zu der Besserverdiener Rentenbeiträge zahlen müssen. Auch hier waren ostdeutsche Arbeitnehmer leicht im Vorteil, sofern sie über ein entsprechend hohes Einkommen verfügten.

2) Nachteil Ost – Arbeitnehmer erwerben künftig geringere Rentenansprüche

Mit dem Wegfall der Höherbewertung von Rentenbeiträgen verringern sich jedoch künftig die Rentenansprüche für ostdeutsche Versicherte, insbesondere für jene, deren Löhne und Gehälter noch nicht Westniveau erreicht haben. Das betrifft vor allem Beschäftigte in vielen nichttarifgebundenen Unternehmen. Dieser Nachteil ist jedoch nicht neu und kein spezielles Ostproblem, denn auch im Westen gibt es Regionen, in denen geringere Löhne gezahlt werden als im Bundesdurchschnitt – nur im Osten ist dieses Problem viel stärker verbreitet. 

Grünen-Fachmann Markus Kurth sieht deshalb künftige Rentnergenerationen im Osten klar im Nachteil: "Da Frauen in der DDR überwiegend berufstätig waren, haben diese Frauen in der Regel eine gute Rente. Nach und nach kommen aber jetzt jene Jahrgänge in Rente, die nach der Wiedervereinigung mit den Strukturbrüchen zu kämpfen hatten, also Arbeitslosigkeit, ABM, usw. Und diese Frauen – und auch Männer – haben jetzt eine schwierigere Lage. Auch deshalb, weil im Osten die Tarifbindung viel niedriger war und es damit im Osten z.B. auch kaum Betriebsrenten gibt. Für die Zukunft müssen wir die Tarifbindung im Osten erhöhen, um damit auch die Lage bei den künftigen Renten zu verbessern."

3) Nachteil Ost II – mehr Steuern auf Rente

Ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner müssen mehr Steuern zahlen als Senioren im Westen. Hintergrund ist, dass der Besteuerungsanteil bei älteren Rentnerinnen und Rentnern im Osten höher ist und sie dadurch mehr Steuern zahlen müssen. Jeder Rentner bekommt beim Eintritt in den Ruhestand einen prozentualen Steuerfreibetrag, der sich dann lebenslang nicht mehr ändert. Da Rentner im Osten noch vor einigen Jahren deutlich geringere Renten als Ruheständler im Westen bezogen haben, war auch der seinerzeit festgelegte Steuerfreibetrag deutlich geringer.

Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland, die 2005 in Rente gegangen sind und in diesem Jahr eine Rente von 2.000 Euro brutto (rund 1.760 Euro netto) erhalten, müssen aktuell 494 Euro Steuern pro Jahr auf diesen Rentenbezug zahlen. Im Westen sind es dagegen nur 310 Euro (Unterschied 184 Euro).

Auch mit einem späteren Renteneintritt verringert sich dieser Unterschied nicht sofort, sondern schmilzt erst allmählich ab. Wer im Osten fünf Jahre später, also 2010 in den Ruhestand gegangen ist, muss bei 2.000 Euro pro Monat Rente aktuell 739 Euro Steuern zahlen, im Westen nur 577 Euro (Unterschied 162 Euro). Beim Renteneintritt im Jahr 2015 zahlen die Ostrentnerinnen und Ostrentner jährlich 940 Euro Steuern, die Ruheständler im Westen 859 Euro (Unterschied 81 Euro).

Gleiche Alterseinkommen wie im Westen – nach wie vor Utopie

Nach wie vor gibt es bei der Rente, aber auch bei den Alterseinkommen insgesamt nach wie vor große Ost-Unterschiede. Hier ein paar Beispiele:

1) Der arme West-Mann

Wie schon erwähnt, liegt die durchschnittliche Altersrente von Männern in den neuen Bundesländern bei 1.141 Euro und in den Altbundesländern bei 1.218 Euro, also relativ nah beieinander. Noch vor ein paar Jahren sah die Statistik sogar die Ostmänner vorn, z.B. im Jahr 2000 (West 916 Euro/ Ost 943 Euro im Monat)  

Schaut man nun tiefer in die Statistik, stellt man überraschendes fest: rund ein Viertel der westdeutschen Männer beziehen eine Rente von bis zu 600 Euro! Richtig gelesen: jeder vierte West-Mann erhält eine gesetzliche Rente, nach der er Grundsicherung oder eine Grundrente beantragen müsste. Hab aber jemand schon mal etwas von (massenhafter) Altersarmut westdeutscher Männer gehört oder gelesen? Wohl kaum! Was steckt also hinter dieser Zahl?

Das hängt damit zusammen, dass es zahlreiche Rentenbezieher gibt, die z.B. in jungen Jahren als Berufsanfänger, rentenversichert waren, also Rentenansprüche erwarben, dann aber in andere Versicherungssystem wechselten – zum Beispiel als Beamte oder als Selbständige oder Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Architekten. Beispielgebend sei hier ein junger Arzt genannt, der nach dem Studium einige Jahre als angestellter Assistenzarzt seinen Facharzt in einem Krankenhaus macht, einige Jahre gesetzlich rentenversichert ist, dann aber als niedergelassener Arzt eine Arztpraxis führt, somit selbständig ist und demzufolge in ein berufsständisches Versorgungswerk wechseln kann. Die in jungen Jahren erworbenen Rentenansprüchen verfallen nicht und werden später als Minirente gezahlt. Der geringe Wert vieler solcher Minirenten drückt dann den Durchschnitt in der Statistik.

2) Das Märchen vom reichen Ostrentner

Im Osten, zumindest für Arbeitszeiten in der DDR, war so ein Ausweichen in andere Versorgungssystem nicht möglich. Hier waren alle gesetzlich rentenversichert, auch Staatsbedienstete. In der DDR gab es zur normalen Sozialversicherungsrente, deren Versorgungsniveau jedoch relativ bescheiden war, viele Zusatzversorgungssysteme; zum Beispiel die Freiwillige Zusatzrente FZR oder die sogenannte Intelligenzrente. Nur jene mit Rentenansprüchen aus beiden Systemen, also normaler SV-Rente+ Zusatzrente, kommen heute auf eine einigermaßen auskömmliche Rente.

In vielen Ostrenten stecken also oft die DDR-Zusatzrenten, während Zusatzrenten im Westen, wie der Name schon sagt, zusätzlich gezahlt wird. Deutlich wird dies z.B. bei angestellten Lehrern. Im Osten steckt die DDR-Zusatzrente (Intelligenzrente) in der gesetzlichen Rente. Im Westen bekommt ein angestellter Lehrer die gesetzliche Rente plus eine Zusatzrente (VBL – Versorgungsanstalt Bund und Länder) noch dazu. Hinzu kommt, dass die Renten der sogenannten Bestandsrentner, also jener, die schon zu DDR-Zeiten eine Rente bezogen haben oder als sogenannte Übergangsrentner bis 1995 in Rente gingen und nach DDR-Recht die Rente berechnet bekamen, besser wegkamen als jene Senioren, deren Bezüge später ausschließlich nach "Westrecht" berechnet wurden. Für diese DDR-Bestandsrentner (die heute meist schon verstorben sind) zahlte sich vor allem die meist ungebrochene Erwerbsbiografie aus.

3) Von Äpfeln und Birnen

Nach wie vor ist es also so, dass ein Rentenvergleich Ost-West immer heißt, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Zudem muss man berücksichtigen, dass ein Rentenvergleich nichts darüber aussagt, welche Alterseinkommen die Menschen in Ost und West wirklich haben. Das betont auch Linken-Rentenexperte Matthias Birkwald. So liegt in einem Rentnerhaushalt bei Ehepaaren das Haushaltseinkommen 2020 im Osten bei 2.554 Euro netto und im Westen bei 2.910 Euro. "Da fehlen die Betriebsrenten, da fehlen Mieteinnahmen und da fehlen auch Lebensversicherungen, Aktien, Wertpapiere, Riester usw. Und das zeigt, wie weit wir noch von gleichen Lebensverhältnissen in Ost und West entfernt sind", sagt Birkwald.

Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung von 2020 (aktuellere Zahlen liegen leider nicht vor) trägt die gesetzliche Rente im Westen nur zu 68% zur Alterssicherung bei, im Osten liegt dieser Wert bei 94%. Das heißt: Ostdeutsche haben defacto nur die gesetzliche Rente. Im Westen tragen Beamtenpensionen (18%) oder Betriebsrenten (11%) in einem viel größeren Umfang zum Alterseinkommen bei.

Anteil der Alterssicherungssysteme am Leistungsvolumen (brutto)
  West (ges.) West: Männer West: Frauen Ost (ges.) Ost: Männer Ost: Frauen
Gesetzliche Rente    68% 62% 76% 94% 92% 95%
Betriebsrenten 11% 14% 8% 3% 4% 2%
Beamtenversorgung 18% 21% 13% 3% 3% 2%
Alterssicherung Landwirte 1% 1% 1% 0% 0% 0%
Berufsständische Versorgungswerke 2% 2% 1% 1% 1% 0%

(Quelle: BMAS, Alterssicherungsbericht 2020)

So gehen weder die wesentlich höheren Beamtenpensionen noch die Betriebsrenten in die Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung ein.

Ausblick – was bleibt offen?

Dass mit der Rentenüberleitung nicht alle Probleme gelöst wurden, gibt auch das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales offen zu: "Bei der Rentenüberleitung konnten bestimmte Tatbestände des DDR-Rentenrechts, die mit dem lohn- und beitragsbezogenen System des SGB VI nicht vereinbar waren, nicht in das bundesdeutsche Rentenrecht übernommen werden. Bestimmte, davon betroffene Berufs- und Personengruppen der ehemaligen DDR sehen sich durch diesen Sachverhalt aus den 1990-er-Jahren bis heute benachteiligt."

Als Lösung verweist das Ministerium auf den sogenannten Härtefallfonds, der Einmalzahlung von 2.500 Euro beziehungsweise 5.000 Euro ermöglicht. Aktuell können Betroffene noch die Anträge für Einmalzahlungen aus dem Härtefallfonds stellen. Die Hürden, Begünstigter zu sein, sind jedoch hoch.

Stephan Stracke von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beklagt hier jedoch die unzureichende finanzielle Ausstattung des Fonds. So habe die CDU/CSU 2021 eine Milliarde Euro für den Härtefallfonds zur Verfügung stellen wollen. Diesen Bundesanteil habe die Ampelregierung um die Hälfte auf 500 Millionen Euro gekürzt. Auch sollten die Bundesländer weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Von dieser Möglichkeit haben jedoch lediglich vier Bundesländer Gebrauch gemacht, ein weiteres Bundesland prüft einen Beitritt zum Fonds.

"Das führt dazu, dass die Entschädigungssumme sich bei den meisten Betroffenen halbieren wird. Das ist keine Anerkennung der erlittenen Härten. Der Bund muss zu seiner ursprünglichen Zusage stehen. Es kann nicht sein, dass die Ampel Entschädigungen lediglich auf Sparflamme realisiert. Die betroffenen Bürger der ehemaligen DDR verdienen eine angemessene Anerkennung ihrer Lebensleistung. Deshalb muss der Bund seinen Anteil am Härtefallfonds wieder auf eine Milliarde Euro erhöhen", erklärt Stracke.

Die AfD-Rentenfachfrau Ulrike Schielke-Ziesing wünscht sich, dass beim Härtefallfonds nicht nur "Härtefälle, sondern alle durch die Rentenüberleitung benachteiligten Rentner berücksichtigt werden, unabhängig von der Bedürftigkeit. Denn es geht hier nicht um Almosen, sondern um gerechte Anerkennung der Lebensleistung."

Linkenpolitiker Matthias Birkwald fordert hier sogar einen "Gerechtigkeitsfonds, der alle berechtigten Anwartschaften und Ansprüche der betroffenen 17 Personen- und Berufsgruppen einbezieht und eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines fünfstelligen Betrages vorsieht."

Die angefragten Politiker und Verbände richten ihren Blick aber auch auf künftige Rentnergenerationen. Verena Bentele vom VdK meint, die ersatzlose Abschaffung der Höherwertung helfe nicht, es müssten sofort Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmut folgen. Der Sozialverband Deutschland fordert die Anhebung des Rentenniveaus von jetzt 48 auf 53%.

Anmerkung der Redaktion: Der Name von Markus Kurth wurde korrigiert.

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MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 01. Juli 2023 | 19:30 Uhr

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