Medienaufsicht Autohersteller könnten In-Car-Entertainment-Systeme ändern müssen
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07. April 2024, 05:00 Uhr
Aus modernen Autos sind sie inzwischen nicht mehr wegzudenken: die kleinen Bildschirme, über die zum Beispiel das Navigationssystem oder das Radio laufen. Diese sogenannten In-Car-Entertainment-Systeme sind jetzt in das Blickfeld der Landesmedienanstalten geraten. Auf die Autohersteller könnte deshalb eine Menge Arbeit zukommen.
- Die Landesmedienanstalten prüfen ab sofort, ob die Entertainment-Systeme einiger Autohersteller ihre Vorgaben erfüllen.
- Sollte dies nicht der Fall sein, hat das Folgen für die Autohersteller.
- Für die dürften die neuen Vorgaben ziemlich "ärgerlich" sein, sagt Experte Kirchner.
Die Entertainment-Systeme, die mittlerweile in vielen Fahrzeugen verbaut sind, bieten eine große Bandbreite an multimedialen Nutzungsmöglichkeiten.
Landesmedienanstalten machen Vorgaben für Audi, BMW & Co.
Deshalb haben die Landesmedienanstalten die Systeme nun erstmals medienrechtlich bewertet, erklärt die Vorsitzenden der zuständigen Kommission, Eva Flecken. "Die Kommission für Zulassung und Aufsicht, also die 14 Landesmedienanstalten, haben entschieden, dass die Automobilhersteller Audi, BMW und Tesla Anbieter einer Benutzeroberfläche und im Fall von Tesla auch einer Medienplattform sind. Das heißt, die Automobilhersteller unterliegen mit ihren In-Car-Entertainment-Systemen auch der Medienaufsicht."
Daraus ergeben sich für die Hersteller auch konkrete Folgen. Die Benutzeroberflächen müssen so programmiert sein, dass sie die Medienvielfalt abbilden. "Das heißt, dass zum Beispiel Rundfunkangebote auch wirklich auffindbar sein müssen." Es dürfe nicht so sein, dass man in einem In-Car-Entertainment-System die Radioliste irgendwo in den Untiefen verstecke, sondern sie müsse tatsächlich sofort ansteuerbar sein.
Genau das werde jetzt bei Audi, BMW und Tesla geprüft. Andere Autohersteller sollen folgen. Sollte dabei herauskommen, dass die Entertainment-Systeme nicht die Vorgaben erfüllen, müssten die Hersteller nachbessern. Passiert das nicht, drohen Strafen. "Wir stellen dann förmlich fest, dass hier ein medienrechtlicher Verstoß vorliegt. Da muss dann auch Abhilfe geschaffen werden. Wenn das nicht passiert, ist auch die Möglichkeit gegeben, dass wir Bußgelder festsetzen."
Experte: Autohersteller dürften sich ärgern
Die Vorgaben der Landesmedienanstalten technisch umzusetzen, sei für die Autohersteller kein großes Problem, sagt Technik-Experte Malte Kirchner von heise online. Er befürchtet aber, dass es trotzdem Ärger geben könnte. "Das beschneidet natürlich dann die Möglichkeiten des Herstellers, im schlimmsten Falle seine eigene Medienplattform oder sein eigenes Entertainment-System frei zu gestalten. Das ist sicherlich auch der Punkt, an dem sich die Autohersteller reiben werden, dass sie sich mit diesem System nicht mehr wirklich voneinander unterscheiden können, wenn es eine große Zahl von Vorschriften gibt, die diese Art der Gestaltung betreffen."
Gerade in Deutschland sei die Regulierung durch die Landesmedienanstalten ausgeprägter als in anderen Ländern, erklärt Kirchner. "Das ist in der Tat ein Punkt, der für international agierende Hersteller natürlich immer ärgerlich ist, dass sie diesen Extra-Aufwand haben, ihre Systeme für ein einziges Land anzupassen." Nicht selten weckt so etwas Begehrlichkeiten in anderen Ländern, sodass die deutsche Regelung eine Art Dominoeffekt auslösen könnte.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 07. April 2024 | 06:00 Uhr