Geistige Behinderung
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Menschen mit Behinderungen wollen in Sachsen mit mehr Selbst-Bestimmung leben

20. Januar 2020, 12:57 Uhr

In der UN-BRK steht:
Alle Menschen mit Behinderungen haben das Recht
auf ein selbst-bestimmtes Leben.

Und die Bundes-Regierung von Deutschland
hat die UN-BRK unterschrieben.
Das bedeutet:
    • Die Bundes-Regierung
    • und die Landes-Regierungen
müssen sich darum kümmern:
Dass alle Menschen mit Behinderungen
in Deutschland ihre Rechte bekommen.
Zum Beispiel auch:
    • Dass Menschen mit Behinderungen
       in einer eigenen Wohnung leben können.
       Zum Beispiel in betreuten Wohn-Gruppen.
    • Und dass sie nicht mehr bei den Eltern wohnen müssen.

Der Behinderten-Verband in Sachsen
will mehr Hilfe von der Landes-Regierung

Jürgen Dürrschmidt ist der Chef vom Behinderten-Verband
im Bundes-Land Sachsen.
Er hat gesagt:
Viele Menschen mit Behinderungen
wollen in eine eigene Wohnung ziehen.
Aber oft können sie das nur machen:
Wenn sie viel Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
    • Von den Eltern,
    • von Freunden
    • oder von Vereinen.
Aber viele Menschen mit Behinderungen bekommen keine Hilfe.
Das ist nicht gerecht.
Deshalb muss die Landes-Regierung von Sachsen mehr helfen.

Es gibt viele Schwierigkeiten

Der Kommunale Sozial-Verband von Sachsen
kümmert sich um die Wohnungen.
Die Abkürzung ist: KSV.
Der KSV hat gesagt:
Es gibt zu wenige
    • Pflege-Kräfte
    • und Wohnungen.
Deshalb ist es schwierig für Menschen mit Behinderungen:
    • Eine eigene Wohnung zu finden.
    • Und dort Betreuung zu bekommen.
Der KSV kann keine Wohn-Gruppen gründen.
Das müssen die Menschen mit Behinderungen selbst machen.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR AKTUELL RADIO | 20. Januar 2020 | 05:00 Uhr