Das Reichstagsgebäude in Berlin und ein stilisierter Redner am Pult mit Mikro. Links daneben der Schriftzug: Die Politik und das Darknet.
Bildrechte: MDR MEDIEN360G

Politik will IT-Strafrecht verschärfen Kritik an geplanter Kriminalisierung des Darknets

17. Februar 2020, 18:00 Uhr

Union und Bundesrat wollen die Nutzung des Darknets beschränken, um Straftaten vorzubeugen. Kritik kommt vom Koalitionspartner SPD und vom Datenschutz. Der Gesetzesentwurf liegt daher vorerst auf Eis.

Im Frühjahr 2019 hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf formuliert, der die Verfolgung von Straftaten im Darknet erleichtern soll. Die Initiative ging von Nordrhein-Westfalen aus und wurde von 13 der 16 Bundesländer, darunter auch Sachsen, unterstützt. Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin enthielten sich bei der Stimmabgabe.

Kernstück des Vorschlags ist ein zusätzlicher Paragraf im Strafgesetzbuch. Demnach fällt alles unter Strafverdacht, was für illegale Aktivitäten wie Waffen- oder Drogenhandel genutzt werden könnte und verschlüsselt oder besonders gesichert ist. Auch das CSU-geführte Bundesministerium des Innern (BMI) will, dass die Rechtslage im Netz verschärft wird.

Porträt von Manuel Nolte, Kriminaldirektor im Landeskriminalamt Thüringen, Leiter des Dezernats Cybercrime. Daneben der Schriftzug: Im Gespräch mit... 10 min
Bildrechte: MDR MEDIEN360G
10 min

Nicht alles was man im Darknet findet, ist automatisch illegal. Unser Autor Markus Hoffmann sprach mit Kriminaldirektor Manuel Nolte vom Landeskriminalamt Thüringen über "Waffen, Drogen und Meinungsfreiheit" im Darknet.

Do 13.02.2020 16:23Uhr 10:25 min

https://www.mdr.de/medien360g/medienwissen/interview-manuel-nolte-104.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video

Mit dem Bundesrats-Beschluss ist das geplante Gesetz aber noch nicht beschlossen. Dazu muss es erst in den Bundestag eingebracht werden. Dort dürfte das Gesetz vor allem beim GroKo-Partner SPD kontrovers diskutiert werden.

Konkret geht es um einen neuen geplanten Strafrechts-Paragrafen 126a, der das Anbieten einer "internetbasierten Leistung (…), deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern", unter Strafe stellt.

Tor-Knotenbetreiber wären betroffen

Kritiker monieren allerdings, dass eine solche "internetbasierte Leistung" bereits das Betreiben eines Knotens des Tor-Netzwerks sein könne. "Dabei handelt es sich nicht um ein arkanes [geheimnisvolles, die Red.] kriminelles Werkzeug. Der Zugang zu Handelsplattformen im Darknet ist über Tor-Browser auch ohne nennenswerte IT-Kenntnisse möglich", schreibt Matthias Bäcker auf netzpolitik.org.

Kriminalisierung von Verschlüsselungsdiensten

Bislang sind in Deutschland internetbasierte Leistungen verboten, die konkret auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet sind. Dazu gehört zum Beispiel, gefälschte Websites, E-Mails oder Kurznachrichten einzusetzen, um an persönliche Daten zu gelangen ("Phishing") und einen Identitätsdiebstahl zu begehen.

Mit dem geplanten Gesetzentwurf würde das erheblich ausgeweitet: Dann würde die Strafbarkeit auch schon auf Plattformen und Dienste zutreffen, die rein theoretisch solche Straftaten ermöglichen oder fördern könnten. Dies führe zu einer Kriminalisierung von Anonymisierungs- und Verschlüsselungsdiensten. "Der Entwurf bestätigt eine bedenkliche Tendenz im IT-Strafrecht: Zunehmend werden gefährlich weite Regelungen geschaffen, deren praktischer Nutzen zweifelhaft ist", so Bäcker weiter.

Tor hat wichtige Funktion für den Journalismus

Laut Bäcker könnte sich dies "als entscheidende Weichenstellung" erweisen. Denn Anbieter internetbasierter Leistungen könnten sich schon wegen der Eignung ihrer Angebote, kriminelles Verhalten zu fördern, strafbar machen. Bäcker befürchtet, dass ein solches "Geeignet-Sein" bei nahezu allen Diensten angenommen werden könne, "die über das Tor-Netzwerk erreichbar sind oder die dieses Netzwerk bereitstellen". Diese Sicht lasse außerdem völlig außer Acht, dass "Dienste wie das Tor-Netzwerk keineswegs nur zu kriminellen Zwecken genutzt werden, sondern auch sozial wünschenswerte Tätigkeiten ermöglichen – etwa im journalistischen oder humanitären Bereich", so Bäckers Fazit.

SPD sieht keine Notwendigkeit für Strafrechtsverschärfung

Kritik kommt auch vom Koalitionspartner SPD. Der Sprecher für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rabanus, sagt auf MEDIEN360G-Anfrage, aus seiner Sicht bestünde keine Notwendigkeit für die geplanten Veränderungen: "Vielmehr verursachen sie meines Erachtens mehr Schäden, als dass sie nützen. Abseits der Betroffenheit von Plattformen und Marktplätzen, die über die Beihilfetatbestände längst erfasst sind, sind es vor allem Journalisten und Medienschaffende, die von den Neuerungen stark betroffen wären. Anonymisierungsdienste, Verschlüsselungsdienste oder auch verschlüsselte Messengerdienste sind mittlerweile die Grundlage vertrauensvoller Kommunikation der Medienschaffenden mit ihren Quellen, wenn es um sensible Inhalte geht." Rabanus verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Whistleblower-Schutz – etwa, wenn Redaktionen hierfür geschützte Kommunikationswege wie spezielle "Briefkästen" im Darknet anbieten. "Deshalb würden die Neuregelungen nicht zu mehr IT-Sicherheit führen, sondern diese massiv gefährden und darüber hinaus den Informantenschutz in Frage stellen und so die Presse- und Meinungsfreiheit beschneiden."

Forderung nach mehr qualifizierten Ermittlerinnen und Ermittlern

Auch der digitalpolitische Sprecher der SPD, Jens Zimmermann, warnt vor entsprechenden Kollateralschäden: Viele technische Anwendungen seien "dual use" und könnten sowohl für legale wie illegale Aktivitäten genutzt werden, so Zimmermann im Gespräch mit MEDIEN360G. Die Abwägung zwischen dem "berechtigten Interesse der Strafverfolgungsbehörden und dem genauso berechtigten Interesse an starker Datensicherheit und Verschlüsselung" dürfe aber nicht einseitig zugunsten der Strafverfolgung ausgehen. "Wir müssen im Strafrecht nichts ändern, wir brauchen eher mehr qualifizierte Ermittlerinnen und Ermittler", so Zimmermann. Die Rolle des Darknets in autoritären Staaten, die das "normale" Internet zensierten, dürfe nicht eingeschränkt werden: "Wenn wir zum Beispiel nach Hongkong schauen, sehen wir, wie wichtig das ist". Zimmermann gehen die Forderungen von Bundesrat und BMI zu weit: "In der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit hat sich in den letzten Jahren alles eher Richtung Sicherheit bewegt. Wenn man die Sache auf die Spitze treiben wollte, müsste man das Internet komplett verbieten."

CDU: Verschlüsselung "nicht grundsätzlich verdächtig"

Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Ingmar Jung gehen solche Befürchtungen zu weit. "Der vom Bundesrat vorgelegte Vorschlag, einen eigenen Straftatbestand für den Handel von Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet zu schaffen, verfolgt ein wichtiges Ziel: Cyberkriminelle sollen sich nicht durch anonymisierte Netzwerke und Handelsplattformen der Strafverfolgung entziehen." Doch auch Jung, der Straftrechtsexperte seiner Fraktion ist, erkennt im Gespräch mit MEDIEN360G an: "Verschlüsselte und beschränkte Übermittlungswege sind auch nicht grundsätzlich verdächtig, sondern dienen oft der Datensicherheit und dem Persönlichkeitsschutz. Wir müssen daher sicherstellen, dass eine mögliche Regelung hier einen sinnvollen Ausgleich zwischen diesen Interessen und denen der effektiven Strafverfolgung schafft."

BMI will im Digitalen gleiche Rechte wie in der analogen Welt

Das Bundesministerium des Innern (BMI) verweist auf Anfrage darauf, dass es für eine "zukunftsfähige und effektive Strafverfolgung von Kriminalität im Darknet zwingend verschiedener Anpassungen des Straf- und des Strafprozessrechts an das Cyberzeitalter" bedürfe. Denn der Betrieb von Underground-Economy-Verkaufsplattformen sei "nach derzeitiger Gesetzeslage kaum strafbar". Strafbarkeitslücken existierten insbesondere dort, "wo die Betreiber selbst keine der bestehenden Delikte verwirklichen, sondern lediglich eine technische Infrastruktur zur Verfügung stellen". Zudem müssten den Ermittlungsbehörden "im digitalen Raum gleichwertige Ermittlungsbefugnisse zustehen wie in der analogen Welt". Dies sei auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen. Allerdings betont auch das BMI, dass "das Darknet auch zu nicht-kriminellen Zwecken genutzt werden kann" und die durch Verschlüsselungstechnik mögliche Anonymität im Netz "in diesem Zusammenhang für die Grundrechtsausübung essenziell" sein könne. "Dies ist jedoch kein Argument dafür, nicht entschieden gegen Straftäter vorzugehen", so das BMI.

Gesetzesvorhaben liegt wegen der Kontroverse derzeit auf Eis

Das BMI hatte einen eigenen Gesetzesentwurf geplant, da der CSU die Vorlage aus dem Bundesrat nicht weit genug geht. Dieser wurde nun aber zunächst zurückgestellt. Denn die teils massive Kritik am geplanten § 126a scheint angekommen zu sein. Und mit Blick auf den Gesetzentwurf des Bundesrats heißt es: "In welchem Gesetzgebungsverfahren die Umsetzung nunmehr erfolgen soll, wird zurzeit noch im Ressortkreis geprüft."