218. Sitzung des MDR-Rundfunkrates Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung am 29. Januar 2024

05. März 2024, 13:51 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat befasste sich auf der Sitzung mit dem Finanzbedarf und der Reform der öffentlich-rechtlichen Sender, mit Änderungen der MDR-Satzung sowie den Folgen der ARD-Reformen für die MDR-Angebote.

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende und seine Stellvertreterin berichteten von einer Videokonferenz der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zum Bericht des Zukunftsrates. Der Zukunftsrat ist durch die Rundfunkkommission der Länder eingesetzt worden und wurde beauftragt, eine langfristige Perspektive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Akzeptanz über das laufende Jahrzehnt hinaus zu entwickeln. Am 18. Januar 2024 hat der Zukunftsrat seine Vorschläge und Empfehlungen an die Länder übergeben und im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei empfahl der Zukunftsrat eine umfassende Reform der Öffentlich-Rechtlichen. Es solle u. a. eine Schärfung des Auftrags der Öffentlich-Rechtlichen vorgenommen werden sowie eine Reform der Gremien und Geschäftsleitungen.  Zu den weiteren Empfehlungen zählen die Fokussierung der Landesrundfunkanstalten auf ihre Region, eine gemeinsame technische Plattform für ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie eine Weiterentwicklung der Führungskultur und die Einführung eines neuen Finanzierungsmodells gemäß der erbrachten Leistung.

Die GVK-Mitglieder hätten den Bericht mehrheitlich positiv aufgenommen. Dieser Eindruck ist auf die im Bericht betonte Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Vorschläge für die künftige mittelfristige Entwicklung zurückzuführen. Die GVK werde die bereits begonnenen Reformschritte intern weiter vorantreiben und an einer möglichen Umsetzung von Vorschlägen des Zukunftsrates konstruktiv mitwirken, auch da sie selbst bzw. die Aufsichtsgremien teilweise betroffen seien. In Form einer Pressemitteilung nahm die GVK Stellung zum Bericht des Zukunftsrates.

Der Rundfunkratsvorsitzende verweist auf die Medientage Mitteldeutschland, die am 17./18. April 2024 in Leipzig stattfinden. Informationen zum Programm könnten unter www.medientage-mitteldeutschland.de eingesehen werden, so werden beispielsweise der KEF-Vorsitzende und die Vorsitzende des "Zukunftsrats" erwartet.

Bericht des Intendanten

Der Intendant informierte zum Jahreswechsel und in den ersten Wochen des Jahres hätten Schwerpunkte des MDR-Programms auf der Hochwasser-Berichterstattung, den Protesten von Landwirtinnen und Landwirten und dem weiteren Demonstrationsgeschehen gelegen. Feste und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie technischen Dienstleisterinnen und Dienstleister seien dabei sehr gefordert und stark engagiert gewesen, wofür er als Intendant Dank und Anerkennung ausspreche.

Der Intendant berichtete von einer Demonstration am 25.Januar 2024 vor dem MDR-Landesfunkhaus in Erfurt, die den Anschein eines Bauernprotestes hatte, allerdings von Privatpersonen organisiert worden sei. Die organisierte Bauernschaft und das Handwerk hätten sich davon distanziert. Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort sei durch den Protest, der sich gegen verschiedene Themen von Medienberichterstattung bis Regierungspolitik richtete, nicht direkt eingeschränkt worden.

Der Intendant informierte über die Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf fünf Ebenen: das laufende Verfahren zur Ermittlung der Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025 durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Empfehlungen des von den Ländern eingesetzten Rats für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ("Zukunftsrat"), die von den Ländern geeinten Eckpunkte für einen "Reformstaatsvertrag", die ARD-Reformagenda und die Auswirkungen der Prozesse auf allen Ebenen auf den MDR.

Der Prüfprozess der KEF stehe kurz vor dem Abschluss, die Veröffentlichung des 24. Berichts mit einer Beitragsempfehlung für den Zeitraum 2025-2028 werde Ende Februar 2024 erwartet. Dann gehe es nach den staatsvertraglichen Vorgaben mit der Befassung durch die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie die Landesparlamente weiter.

Parallel habe der sogenannte Zukunftsrat, ein durch die Länder eingesetztes Gremium aus Expertinnen und Experten, Empfehlungen für eine mögliche Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erarbeitet. Die Ergebnisse (Link auf Bericht: Bericht des Zukunftsrats vom 18.01.24 auf rlp.de, Link PI: Pressemitteilung des Zukunftsrats zum Bericht vom 18.01.24 auf rlp.de) habe der Zukunftsrat am 18. Januar 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt und den Ländern übergeben. Die Expertinnen und Experten hätten betont, dass es nicht nur um Veränderungen im System, sondern vor allem um Veränderungen des Systems und der Aufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Gesetzgeber gehe. Damit richteten sich große Teile der Empfehlungen an die Auftraggeber, also die Länder.

Die Länder wiederum hätten auf der Klausur der Rundfunkkommission am 25./26. Januar 2024 die Empfehlungen des Zukunftsrates und daneben bereits selbst entwickelte Veränderungsmöglichkeiten beraten und im Ergebnis ein Eckpunktepapier für einen Reformstaatsvertrag vorgelegt. Ziel sei es, bis Herbst 2024 einen solchen Reformstaatsvertrag zu erarbeiten. Auswirkungen auf das laufende KEF-Verfahren habe dies nicht. Die Länder diskutierten intern auch Möglichkeiten zu künftigen Änderungen am Beitragsfestsetzungsverfahren, so der Intendant. Solche Änderungen müssten allerdings weiter den verfassungsrechtlichen Vorgaben wie Staatsferne und Sicherung einer bedarfsgerechten Finanzierung entsprechen.

Die ARD sehe sich durch die Empfehlungen des Zukunftsrates und die Beratungsergebnisse der Länder in ihrem bisherigen Reformkurs bestätigt. Sie werde ihren Kurs der verstärkten Kooperation und Ausrichtung auf non-lineare Nutzungsverhalten weiter fortsetzen.

Zur Kooperation zählten auch gemeinschaftliche Sendestrecken mit anderen ARD-Landesrundfunkanstalten im Hörfunk. Damit könne einerseits das jeweilige Programm inhaltlich hinzugewinnen und zugleich könnten Mittel für die non-lineare Angebotswelt umgeschichtet werden. Vorgesehen sei eine Beteiligung des MDR mit den Radiowellen MDR Klassik, MDR Kultur, MDR Jump und MDR aktuell jeweils in den eher reichweitenschwachen Abendstunden. Zur Wahrung der regionalen Verankerung habe sich die Geschäftsleitung dabei gegen die maximal möglichen Kooperationsvarianten entschieden. So sollen die jeweiligen Nachrichten am Abend weiter direkt vom MDR produziert werden und im Nachrichtenradio werde der MDR auch zwölf Dialogabende verantworten, die von den anderen angeschlossenen Sendern der ARD in ihren jeweiligen Sendegebieten übernommen werden.

Die Änderungen sollten nun in den zuständigen Programmausschüssen des MDR näher vorgestellt und erläutert werden. Die vielfach geforderte Überwindung von Doppelstrukturen, die medienpolitisch angekündigte Kooperation als Regelfall und vor allem die generellen Notwendigkeiten zu Umschichtungen im Rahmen der ARD-Reformagenda zugunsten non-linearer Angebote und deren Publika seien dafür ausschlaggebend. Der Intendant informierte über die voraussichtlichen Umschichtungsvolumina und über die unterschiedlichen Beteiligungsformen des MDR bei inhaltlichen Kompetenzzentren der ARD.

Die MDR-Geschäftsleitung habe sich auf einer Klausur darüber hinaus über Maßnahmen im MDR zur Schließung des strukturellen Defizits ausgetauscht. Bei einer Rundfunkbeitragshöhe von 18,94 Euro ab 2025 – wie im Entwurfsbericht der KEF bislang vorgesehen – sei eine Haushaltsabsenkung von rd. 40 Mio. Euro im Jahr notwendig. Die Beratungen in der Geschäftsleitung würden fortgesetzt und der Rundfunkrat informiert, kündigte der Intendant an.

Am 08. Januar 2024 sei das neue ARD-Mittagsmagazin erfolgreich beim MDR in Leipzig gestartet. Hervorzuheben seien die synergetische Vernetzung des MIMA in MDR und ARD und die Verstärkung der Abbildung der ostdeutschen Perspektive im bundesweiten Gemeinschaftsprogramm. Zum Abschluss der ersten Sendewoche habe der Intendant die erfolgreiche Arbeit der zuständigen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit der ARD-Programmdirektorin und der MDR-Verwaltungsratsvorsitzenden gewürdigt.

Abschließend informierte der Intendant über das anstehende 100-jährige Jubiläum des Rundfunks aus Mitteldeutschland. Dies werde umfassend im MDR-Programm aufgegriffen und am 01. März 2024 mit einem Konzert des MDR im Leipziger Gewandhaus begangen.

Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden

Der Verwaltungsrat tagte am 04. Dezember 2023 im Anschluss an den Rundfunk in einer kurzen Sondersitzung. Ein Punkt war die Änderungssatzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Der Verwaltungsrat hatte zu der vom Rundfunkrat im Benehmen mit dem Verwaltungsrat zu beschließenden "Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Rundfunkbeitragssatzung)" keine Anmerkungen und hat diese zur Kenntnis genommen. Nach erfolgter rechtsaufsichtlicher Genehmigung und Verkündung konnte die Satzung zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.

Zudem stimmte der Verwaltungsrat dem Anstellungsvertrag der neuen Verwaltungsdirektorin Frau Ivonne Bloche zu. Der Rundfunkrat hatte zuvor der Berufung von Frau Bloche als Verwaltungsdirektorin für die Dauer von fünf Jahren vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zugestimmt.

Beschlussfassung über die Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte für die ARD-Gemeinschaftsangebote sowie über den Qualitätsleitfaden der Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten

Mit Inkrafttreten des dritten Medienänderungsstaatsvertrags am 1. Juli 2023 haben die Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten nach § 31 Abs. 4 die Aufgabe, inhaltliche und formale Qualitätsstandards für die Angebote sowie standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung in einer Richtlinie festzulegen.

Die Richtlinie für die ARD-Gemeinschaftsangebote wurde gemeinschaftlich, koordiniert durch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD, in mehreren Beratungsrunden durch die Rundfunkräte, ihre jeweiligen Ausschüsse, den ARD-Programmbeirat und den GVK-Telemedienausschuss erarbeitet. Hinzugezogen wurde auch externe wissenschaftliche Unterstützung. Die im November 2023 final vorgelegte Version soll nun von den Rundfunkräten der neun Landesrundfunkanstalten einheitlich beschlossen werden.

Die Qualitätsstandards orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (§§ 26 und 30 MStV) sowie an den ARD-Wertedimensionen, zu denen sich die ARD als gemeinwohlorientierter Medienverbund im Sinne des Public Value verpflichtet. Die Standards sind als Maximen zu verstehen und es ist zu berücksichtigen, dass nicht jedes Angebot allen Standards gleichermaßen und in vollem Umfang entsprechen muss. Die programmlichen Entscheidungen zur Erfüllung des Auftrags obliegen den jeweiligen Verantwortlichen.

Der zweite Abschnitt der Richtlinie beschreibt standardisierte Prozesse zur Überwachung der Einhaltung der Qualitätsstandards. Hierbei wird insbesondere auf die Zuständigkeiten der verschiedenen Gremien, Formen der Zusammenarbeit derselben, die Nutzung von Medienforschungsbefunden sowie Möglichkeiten zur Sicherung einer vergleichbaren Diskursqualität eingegangen. Zur Unterstützung der Gremien bei der Qualitätsbewertung dient der Qualitätsleitfaden. Dieser soll einen systematischen und methodisch vergleichbaren Diskurs unterstützen.

Der Rundfunkrat beschloss die Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte für die ARD-Gemeinschaftsangebote gem. § 31 Abs. 4 MStV sowie den Qualitätsleitfaden der Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten gem. Abschnitt II, Punkt 4 der Qualitätsrichtlinie in den jeweils vorgelegten Fassungen vom 28.11.2023.

In den Sitzungen der Programmausschüsse Halle und Leipzig sowie dem Telemedienausschuss waren die finalen Versionen von Qualitätsrichtlinie und -leitfaden beraten und jeweils eine Beschlussempfehlung an den Rundfunkrat ausgesprochen worden.

Link zur Qualitätsrichtlinie https://www.ard.de/die-ard/organisation-der-ard/gremien/Veroeffentlichungen-der-Gremienvorsitzendenkonferenz-100/

Neben den ARD-Gemeinschaftsangeboten überwacht der Rundfunkrat gem. § 17 Abs. 2 MDR-Staatsvertrag die Einhaltung der für die Angebote des MDR geltenden Grundsätze.

Der Rundfunkrat hat daher beschlossen, die Qualitätsrichtlinie sowie den Qualitätsleitfaden sinnentsprechend für die Angebote des MDR gem. § 3 und § 4 MDR-StV anzuwenden. Dabei sind der im MDR-StV niedergelegte Auftrag (§ 6) sowie die für die MDR-Angebote geltenden Grundsätze (§ 8) zu berücksichtigen.

Dritte Befassung mit der Satzung des MDR

Mit Inkrafttreten des novellierten MDR-Staatsvertrages haben sich einige Änderungsbedarfe bei der MDR-Satzung ergeben. Darüber hinaus wurden Punkte identifiziert, die bei einer Aktualisierung Berücksichtigung finden könnten. Dabei handelt es sich u. a. um Themen der Transparenz, Entwicklungen aus dem Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) sowie sprachliche Anpassungen. Zur Begleitung dieses Prozesses hat der Rundfunkrat eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus dem Vorsitzenden des Rundfunkrates und seinen beiden Stellvertretern, je zwei Mitgliedern der Landesgruppen sowie der Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Der Rundfunkrat hatte einen ersten und zweiten Entwurf zur Änderung der MDR-Satzung in seinen Landesgruppen beraten. Die AG Satzung hat sich mit den vorgeschlagenen Änderungen aus den Landesgruppen auseinandergesetzt. Im Rahmen der Beratung des Rundfunkrates wurden weitere Hinweise und Änderungsvorschläge diskutiert und abgestimmt.

Der Rundfunkrat stimmte dem dritten Änderungsentwurf der MDR-Satzung zu und beschloss den Verwaltungsrat zu diesem zu hören.

Will der Rundfunkrat die Satzung ändern, hat er vorher den Verwaltungsrat zu hören. Der Verwaltungsrat kann Änderungen der Satzung vorschlagen. Nach Rückmeldung des Verwaltungsrats wird der Entwurf erneut dem Rundfunkrat zur abschließenden Beschlussfassung zur Neufassung der MDR-Satzung vorgelegt.

Beschlussfassungen zur Änderung der ARD-Verfahrensordnung Telemedien sowie des MDR-Genehmigungsverfahrens Telemedien

Die Länder haben mit dem zum 1. Juli 2023 in Kraft getretenen dritten Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) die rechtlichen Vorgaben für die Konkretisierung des Telemedienauftrages gem. § 32 Medienstaatsvertrag (MStV) in Telemedienkonzepten in einzelnen Punkten geändert. Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben dies zum Anlass genommen, das ARD-Genehmigungsverfahren für neue oder wesentlich veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien (kurz: ARD-Verfahrensordnung Telemedien) in Abstimmung mit der GVK zu aktualisieren und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um weiterhin eine ARD-weit einheitliche Handhabung der Dreistufentest-Verfahren zu gewährleisten, übernimmt der MDR die Änderungen der ARD-Verfahrensordnung Telemedien in das MDR-Genehmigungsverfahren Telemedien.

Die geänderten Verfahrensordnungen werden als Satzung erlassen. Daher ist gem. § 17 Abs. 4 Nr. 1 MDR-StV nach der Beschlussfassung des Rundfunkrates noch das Benehmen mit dem Verwaltungsrat herzustellen. Mit dem Inkrafttreten werden die Satzungen auf der Unternehmenswebseite des Mitteldeutschen Rundfunks veröffentlicht.

Beschlussfassung über die ARD-Verfahrensordnung Flexibilisierung

Der dritte Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) sieht mit dem neu eingefügten § 32a eine "Flexibilisierung" für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF vor und ermöglicht dadurch , bisher staatsvertraglich beauftragte, linear verbreitete Fernsehprogramme ganz oder teilweise einzustellen oder deren Inhalte in Angebote in das Internet zu überführen.Somit können die Programme tagesschau24, ONE, PHOENIX, KIKA und ARD-alpha ganz oder teilweise eingestellt oder deren Inhalte in Angebote im Internet gleichen Inhalts überführt werden. Die Entscheidung über die Einstellung des Fernsehprogramms bzw. eine Überführung bedürfen der Zustimmung des zuständigen Gremiums der Rundfunkanstalt.

Die dabei zu beachtenden Verfahrensschritte sind in § 32a Abs. 2 bis Abs. 5 MStV vorgegeben. Zur näheren Ausgestaltung des Zustimmungsverfahrens gem. § 32a haben sich die Intendantinnen und Intendanten der ARD in Abstimmung mit der GVK über eine ARD-Verfahrensordnung für die Einstellung, die Überführung und den Austausch von Gemeinschaftsangeboten gem. § 32a MStV (kurz: ARD-Verfahrensordnung Flexibilisierung) verständigt. Diese Verfahrensordnung wird für den MDR als Satzung erlassen. Daher ist gem. § 17 Abs. 4 Nr. 1 MDR-StV nach der Beschlussfassung des Rundfunkrates noch das Benehmen mit dem Verwaltungsrat herzustellen. Mit dem Inkrafttreten wird die Satzung auf der Unternehmenswebseite des Mitteldeutschen Rundfunks veröffentlicht.

Folgen der ARD-Reformen für die Programme und Angebote des MDR

Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben am 22. Juni 2023 die Einrichtung von Kompetenzcentern sowie eine noch engere Zusammenarbeit für die Kultur- und Infowellen beschlossen. Gemeinsame Programmstrecken sollen verlängert werden. Dies wird zu Veränderungen in den Programmen und Angeboten des MDR führen. Vor diesem Hintergrund diskutierte der Rundfunkrat die Ausübung und Wahrnehmung seiner Beratungsfunktion in allgemeinen Programmangelegenheiten. Der Rundfunkrat hat folgendes beschlossen:

Erstens wird der Intendant gebeten, den Rundfunkrat über die für 2024 und die folgenden Jahre geplanten Veränderungen für die beiden Radioprogramme konkret und im Detail zu unterrichten.

Zweitens wird der Intendant gebeten, den Rundfunkrat über die für 2024 und die folgenden Jahre in den Programmen und Angeboten des MDR geplanten Veränderungen durch die Kompetenzcenter zu unterrichten.

Für erstens und zweitens ist auch, soweit möglich, darzustellen, welche finanziellen Mittel durch die einzelnen Maßnahmen eingespart werden und wie die Veränderungen in ihren Folgen quantitativ und qualitativ evaluiert werden.

Information zum Sachstand der Begleitung der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025

Der Rundfunkrat hat sich über die Begleitung des MDR zur Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 informieren lassen. Die Kulturhauptstadt Europas ist ein Titel, der seit 1985 jährlich von der Europäischen Union an mindestens zwei Städte vergeben wird. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürgerinnen und Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Die Stadt Chemnitz wurde nach der offiziellen Nominierung im Oktober 2020 im Januar 2021 durch die Kultusministerkonferenz zur Kulturhauptstadt Europas 2025 ernannt.

Ein besonderes Anliegen des MDR ist es, in seinen Programm- und Telemedienangeboten die kulturelle Vielfalt in Mitteldeutschland einer breiten Bevölkerungsschicht nahe zu bringen und dadurch einen Beitrag zur Förderung der kulturellen Landschaft zu leisten.

Presseinformation: MDR begleitet Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 intensiv | MDR.DE

Berichte aus den Programmbeiräten ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E.

Die Vertreterin und der Vertreter des MDR-Rundfunkrates in den Programmbeiräten von ARTE Deutschland (Sarah Sieber) und ARTE G.E.I.E. (Sandro Witt) informierten über die Schwerpunkte des vergangenen Jahres. Darunter die KI-Entwicklung, die verstärkt im Bereich Synchronisation und Sprachuntertitelung – also im Kernstück des Europa-Projekts von ARTE, eine Rolle spielen wird. ARTE bietet Angebote in sechs Sprachen, um ein möglichst großes europäisches Publikum abzudecken. Aus den Programmbeiräten wurde über verschiedene Themen der Programmbeobachtung berichtet, u. a. ARTE in den sozialen Medien, Festivals bei ARTE Concert oder Osteuropa. Konkrete Beiträge der Programmbeobachtung waren zum Beispiel: "Ukraine – Kriegstagebuch einer Kinderärztin" (RBB); "Bleib bei mir" (MDR); "Der Nahe Osten zwischen Krieg und Frieden - Machtverschiebung in der Krisenregion" (SWR) und "Geist, Geschäft und Party – 75 Jahre Frankfurt Buchmesse" (ZDF).

Der Marktanteil von ARTE lag in Deutschland mit 1,2 % wieder auf dem Niveau von 2022, in Frankreich bleibt der Wert ebenfalls stabil (2,9 %). Non-linear verbuchte ARTE erneut auch im Jahr 2023 höhere Abrufzahlen mit erkennbaren Steigerungen. Der Trend zum Non-linearen setzt sich also auch hier weiter fort, während sowohl in Deutschland als auch in Frankreich eine extreme Festigkeit im Linearen ARTE-Konsum zu beobachten ist. Die Befassung und Diskussion im Programmausschuss Halle habe zudem gezeigt, dass die MDR-Zulieferungen zu ARTE zu ungefähr 50% Osteuropabezug hätten. Dies sei zu begrüßen. Es wurde angeregt, die ARTE-Produktionen auch stärker im linearen MDR-Programm einzusetzen.

Die Programmbeiräte ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E. beraten die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung in Programmfragen.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates