196. Sitzung | 1. Februar 2021 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

08. Februar 2021, 18:07 Uhr

Bericht der Rundfunkratsvorsitzenden

Die Rundfunkratsvorsitzende Prof. Dr. Gabriele Schade berichtete von zwei Videoschalten der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK). Am 16. Dezember 2020 informierte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow die GVK über die aktuellen Entwicklungen zur Blockade der Beitragserhöhung und der Klageeinreichung der ARD beim Bundesverfassungsgericht. In der GVK-Videokonferenz mit anschließender Hauptversammlung am 20. Januar war unter anderem das weitere Vorgehen der Neufassung von "Bericht und Leitlinien" der ARD ein Thema. Neben der Beschreibung über die bisherigen Entwicklungen der ausgewählten ARD-Angebote sollten nach Ansicht der GVK auch konkrete Zielsetzungen für die Angebote bzw. das Genre enthalten sein. Qualitätsprofile und Programmziele sollten so konkret formuliert sein, dass bei einer Abrechnung festzustellen sei, ob Zielsetzungen eingehalten wurden. Im Frühjahr würden die Vorlage von "Bericht und Leitlinien", die in das Beratungsverfahren der Gremien gehen soll, erwartet.

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind gem. § 11e Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages verpflichtet, im zweijährigen Rhythmus einen Bericht über die Erfüllung ihres jeweiligen Auftrages, über die Qualität und Quantität der bestehenden Angebote sowie die Schwerpunkte der geplanten Angebote zu veröffentlichen.

Die ARD-Programmdirektion und die ARD-Onlinekoordination erstellen federführend den Entwurf von Bericht und Leitlinien, welcher den Rundfunkräten der Landesrundfunkanstalten zur Beratung zugeleitet wird.

Ein anderes Thema war das Verfahren zur KEF-Anmeldung im April 2021. Mitte Februar werde die GVK erste Informationen zum Anmeldeverfahren bekommen und sich im GVK-Finanzausschuss mit der Vorsitzenden der ARD-Finanzkommission zum Sachstand austauschen. Die finalisierte Anmeldung gehe voraussichtlich im April an die KEF.

Die GVK hat sich zudem dazu ausgetauscht, welche Auswirkungen auf die Landesrundfunkanstalten zukommen könnten, nachdem die Beitragserhöhung zunächst ausgeblieben ist. Die Lage der einzelnen Sender sei auch hinsichtlich des überbrückbaren Zeithorizonts sehr unterschiedlich. Einige seien zeitnah auf solidarische Unterstützungsmechanismen innerhalb der ARD angewiesen.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin gab dem Rundfundfunkrat einen Überblick über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den MDR sowie die Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden. Ziel sei, dass der Sendeauftrag und die Sicherheit der Mitarbeitenden weiterhin jederzeit gesichert seien. Zum Thema Mobiles Arbeiten im MDR, zu der auch der Rundfunkrat im vergangenen Jahr im Zuge der Corona-Pandemie angeregt hatte, habe man mittlerweile mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die positive Erfahrungen aufgreift und in die Zukunft fortschreibt.

Sie erläuterte den Stand der im Dezember 2020 eingereichten Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio aufgrund des Ausbleibens der Erhöhung des Rundfunkbeitrags von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro ab 1. Januar 2021 und legt die Konsequenzen der vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgewiesenen Eilanträge dar.

Damit kommt der Finanzausgleich innerhalb der ARD zugunsten von Radio Bremen und Saarländischem Rundfunk nicht wie vorgesehen zustande. Derzeit werde an einer gemeinschaftlichen Lösung gearbeitet. Der Aufbau einer digital vernetzten Gemeinschaftseinrichtung "Kultur" von ARD (ohne den Bayerischen Rundfunk), ZDF und Deutschlandradio im Sendegebiet und unter Federführung des MDR werde zunächst gestoppt.

Der MDR habe aufgrund der vorerst ausbleibenden Beitragserhöhung und der damit verbundenen Unsicherheit Investitionen zurückgestellt. Der geplante Umbau der Programmdirektion in Halle zu einem crossmedialen Medienhaus sei vorerst gestoppt worden. Investitionen in den Ausbau der digitalen Radioverbreitung über DAB+ wurden deshalb zurückstellt.

Die Geschäftsleitung des MDR habe entschieden, die mit den Tarifpartnern vereinbarte Tarifsteigerung von 1,7 Prozent zum 1. April 2021 umzusetzen. Der MDR nehme das Sonderkündigungsrecht im Tarifvertrag damit nicht in Anspruch. Die Geschäftsleitung habe mit den Gewerkschaften vereinbart, zeitnah Tarifverhandlungen über moderne, crossmediale Tätigkeiten in freier Mitarbeit aufzunehmen. Darüber hinaus wurden Gespräche zu weiteren zukunftsorientierten Tarifthemen vereinbart.

Die Intendantin berichtet über erweiterte Bildungsangebote von ARD, KiKA und MDR für Schülerinnen und Schüler  aufgrund der Corona-Pandemie. Sie führt zur Fortsetzung der weiterentwickelten ARD-"Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation" aus sowie zu den neu vereinbarten Vergütungsregelungen für Dokumentarfilmschaffende.

Die Kernergebnisse einer vom 15.9. bis 9.11.2020 erhobenen repräsentativen ARD-Akzeptanzstudie 2020 zeigen, wöchentlich nutzten 92 Prozent der Gesamtbevölkerung mindestens ein ARD-Angebot in Fernsehen, Hörfunk und Internet, bei den Jüngeren (14-29 Jahre) seien es 87 Prozent. Mit Blick auf die Corona-Berichterstattung sagten 82 Prozent der Bevölkerung, dass sie sich bei der ARD sehr gut informiert fühlen. Das MDR-Fernsehen habe zum ersten Mal seit seinem Sendestart 1992 einen Jahresmarktanteil von 10,0 Prozent erreicht. Die hohe Resonanz sei u.a. auf das in Corona-Zeiten besonders stark ausgeprägte Informationsbedürfnis und die damit verbundene hohe Nutzung der Informationsangebote zurückzuführen.

Abschließend berichtete sie vom Beginn des Prozesses für den neuen Entwicklungsplan des MDR 2022 – 2025, der gemäß § 32 Abs. 2 des MDR-Staatsvertrages aufzustellen und fortzuschreiben ist. Zudem habe der MDR das im Rundfunkrat angekündigte Qualitätsmanagement mit Jahresbeginn 2021 gestartet. Nun werde das Qualitätsmanagement in die Redaktionen getragen.

Der Juristische Direktor des MDR ergänzte den Bericht der Intendantin um den Stand der Novellierung des MDR-Staatsvertrags und in diesem Zusammenhang stehende Punkte. Die Regeln des Staatsvertrages gestalteten das Grundrecht der Rundfunkfreiheit für den MDR aus.

Die Staatsvertragsnovelle schreibe die MDR-Ressourcen im Sendegebiet für die zentralen Bereiche in Leipzig und Halle und sowie regional in den drei Landesfunkhäusern unverändert fest. Weitere Regelungen im neuen MDR-Staatsvertrag machten hingegen deutlich, dass es beim Einsatz der Beitragsmittel offenbar ausschließlich um eine mechanische Verteilung dieser dem MDR für die Erfüllung seines Programmauftrags zufließenden Ressourcen auf die Länder gehen solle. Die Rundfunkbeiträge aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen seien aber für die Erfüllung des Programmauftrags vorgesehen und die Vorgabe zu den Zentralbereichen außerhalb Thüringens sei ein vom Staatsvertragsgeber ebenfalls weiter fortgeltender Rahmen.

Unter dem Blickwinkel der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beurteilte der Juristische Direktor ebenfalls kritisch die Neuregelung, dass die über den MDR rechtsaufsichtsführenden Staatskanzleien in Dresden, Erfurt und Magdeburg künftig an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit Rederecht teilnehmen dürfen.

Thüringens Medienstaatssekretär im MDR-Rundfunkrat, Malte Krückels, wies als Federführer für die Staatsvertragsnovelle die Auffassungen des Juristischen Direktors zurück. Die neuen Regelungen im Entwurf des MDR-Staatsvertrags bedeuteten eine Stärkung der Gremien des MDR und einen Defizitausgleich insbesondere zugunsten Thüringens. Ziel sei es, dass Thüringen bei der Ressourcenverteilung des MDR künftig mehr berücksichtigt werde. Man wolle aber nicht, dass grundsätzlich umgebaut werde und sehe keine mechanische Verteilung von Ressourcen an die Staatsvertragsländer.

Einige Rundfunkräte berichteten von regen Diskussionen über das Thema in den der Rundfunkratssitzung vorangegangenen Landesgruppen. Mehrere Rundfunkräte äußerten sich und stellten Fragen zum Anhörungsverfahren bei der Thüringer Staatskanzlei zur MDR-Staatsvertragsnovelle und dem weiteren parlamentarischen Verfahren in den Landtagen mit Blick auf die Zustimmungsgesetze.

Die Intendantin verwies darauf, dass die parlamentarischen Verfahren nun anliefen. Die Staatsvertragsnovelle sehe eine verfassungskonforme Zusammensetzung des MDR-Rundfunkrates gemäß des ZDF-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor. Während der Auftrag teilweise modernisiert werde, erfolge eine Festschreibung der Strukturen. Sie verwies darauf, dass zugleich das Agieren Thüringens einen "Geist des politischen Drucks" über der Debatte schweben lasse und dieser mit den Regelungen des neuen MDR-Staatsvertrags langjährig anhalten könnte.

Die Vorsitzende, Frau Prof. Dr. Schade, wies auf die Neukonstituierung des MDR-Rundfunkrates im Dezember 2021 hin. Neun Monate vorher müsse sie als Rundfunkratsvorsitzende aktiv werden, um die entsendenden Organisationen zu benachrichtigen. Mit dem neuen MDR-Staatsvertrag, der am 1.6.2021 in Kraft treten solle, verändere sich aber auch die Zusammensetzung des Rundfunkrates. Daher werde sie nach dem klassischen Weg verfahren und die bisher entsendungsberichtigten Organisationen fristgemäß anschreiben und dabei aber darauf hinweisen, dass sich durch die anstehende Staatsvertragsänderung das Verfahren und die Zusammensetzung noch ändern können.

Bericht aus dem Verwaltungsrat

Der Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates informierte über die Sitzung vom 07. Dezember 2020. Der Verwaltungsrat hat der Verlängerung des "Notfalltarifvertrages Corona" bis zum 31.12.2021 zugestimmt. Der Notfall-Tarifvertrag war zum 01.06.2020 in Kraft getreten und wurde zunächst befristet bis zum 31.12.2020 abgeschlossen. Ein weiterer Punkt waren die Anstellungsverträge von Programmdirektorin Jana Brandt und Programmdirektor Klaus Brinkbäumer, deren Berufung durch die Intendantin der Rundfunkrat zuvor zugestimmt hatte. Der Verwaltungsrat hat dem Abschluss beider Anstellungsverträge zugestimmt.

Berichte aus den Programmbeiräten ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E.

Die Vertreter des MDR-Rundfunkrates in den Programmbeiräten von ARTE Deutschland (Frank Nemetz) und ARTE G.E.I.E. (Sandro Witt) informierten über die Schwerpunkte des vergangenen Jahres.

Aus den Programmbeiräten wurde über verschiedene Themen der Programmbeobachtung berichtet, u. a. zu "Re: Die Corona Geisterstädte - London, Paris, New York", "Corona in Schweden - ein Sonderweg", "COVID 19 - eine geopolitische Lektion". Ein weiterer Schwerpunkt war die US-Wahl mit "Inside USA - die US-Wahl: weiter so oder Neustart", "Aus der Traum - Amerika im Wahljahr". Themen mit mitteldeutschem Bezug waren die Dokureihe, "Bautzen" im Rahmen 30 Jahre Wiedervereinigung sowie "Jüdisches Leben: Wie offen ist die Gesellschaft?" ein Jahr nach dem Anschlag in Halle.

Seine Reichweite konnte Arte im Jahr 2020 steigern. Die TV-Marktanteile in Deutschland stiegen von 1,1 % auf 1,3% und in Frankreich von 2,5 auf 2,8%. Arte baute zudem mit über einer Milliarde Videostreams seine erfolgreiche europäische Online-Plattform aus.

Seit April 2020 gibt es eine neue Homepage für das gesamte Angebot von ARTE in sechs Sprachen. Informiert wurde zudem über eine Befragung, die ARTE bei 400.000 jungen Europäerinnen zu ihren Haltungen und Einstellungen durchgeführt hat.

Die Programmbeiräte ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E. beraten die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung in Programmfragen.

MDR-Beteiligungen und Gremienvertretung

Der Rundfunkrat hat sich über die Gremienvertretung in Aufsichtsorganen von MDR-Beteiligungsunternehmen informieren lassen. Die stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrates Steffen Flath und Horst Saage berichteten jeweils über die von ihnen wahrgenommen Mandate im Aufsichtsrat der DREFA und der MDR Werbung sowie der in 2020 aus DREFA und MDR Werbung fusionierten MDR Media GmbH.

KiKA Jahresbilanz 2020 und digitale Entwicklung

KiKA-Programmgeschäftsführerin Dr. Astrid Plenk berichtete im Rundfunkrat über die Entwicklungen im Kinderkanal. Der Kinderkanal von ARD und ZDF sei führend im deutschen Kindermedienmarkt und verzeichne beste Imagewerte im linearen und non-linearen Bereich. In den herausfordernden Zeiten von Kita- und Schulschließungen halte KiKA sein gesamtes Angebotsportfolio serviceorientiert und aktuell. KiKA reagiere zielgruppenspezifisch auf veränderte mediale Bedürfnisse und Erwartungen mit hochwertigen, unterhaltenden Bildungs-, Kultur- und Partizipationsangeboten, verfolge gleichzeitig die in der KiKA-Digitalagenda festgeschriebenen strategischen Projekte und werde zudem als Partner der "Big 5 der ARD" die angestoßenen Entwicklungsprozesse weiter vorantreiben.

Der MDR-Rundfunkrat begrüßte die KiKA-Bilanz und die bedarfs- und bedürfnisgerechte Bereitstellung von KiKA-Angeboten, nicht nur in Krisenzeiten, sondern verlässlich seit Jahren. Das Gremium lobte die innovativen Angebote von KiKA in der Zeit der Pandemie ausdrücklich. Insbesondere die Wissensvermittlung spiele dabei eine besondere Rolle im Alltag der jungen Nutzer und Nutzerinnen. Zudem wird der Rundfunkrat die Entwicklung der neuen digitalen Produkte und Produktwelten fortlaufend beobachten und evaluieren. Der MDR-Rundfunkrat werde sich auch dafür einsetzen, dass sich KiKA auch in Zukunft als crossmediale Plattform weiterentwickeln könne.

Der MDR hat die Federführung für den gemeinsam von ARD und ZDF getragenen Kinderkanal.

gez. Prof. Dr. Gabriele Schade, Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates