Symbolfoto für Kommunalwahl in Thüringen
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Informationen zur Kommunal-Wahl in Thüringen

24. Mai 2019, 14:39 Uhr

Das sind Kommunal-Wahlen

Politik wird von vielen Menschen gemacht.
Die Menschen heißen Politiker.
In Deutschland gibt es verschiedene Politiker.

Es gibt Politiker für ganz Deutschland.
Die arbeiten in Berlin.

Es gibt Politiker für die Bundes-Länder. 
Thüringen ist ein Bundes-Land.

Es gibt Politiker in einer Stadt.
Zum Beispiel in Erfurt.

Bei den Kommunal-Wahlen wählen Sie die Politiker in den Städten.
Und die Politiker in den Land-Kreisen.
Städte und Land-Kreise heißen auch Kommunen.

Darum sind die Kommunal-Wahlen wichtig

Die Politik in den Kommunen bestimmt das Leben von allen Menschen.
Zum Beispiel:
    • Das unser Abfall regelmäßig abgeholt wird.
    • Wo gebaut werden darf.
    • Welche Betriebe es in der Stadt gibt.

Die Menschen sind deshalb von der Kommunal-Politik stark betroffen.
Viele Menschen kennen die Politiker in ihrer Stadt aber nicht.
Meistens kennen sie nur den Namen vom Bürger-Meister.

Termin für die Kommunal-Wahl in Thüringen

Die Kommunal-Wahlen sind am 26. Mai 2019.
Das ist ein Sonntag.
Sie können von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr wählen gehen.

Die Kommunal-Wahl ist zusammen mit der Europa-Wahl.
Dadurch sollen mehr Menschen wählen gehen.

Diese Personen wählen Sie

Sie wählen Vertreter von Ihrer Stadt.
Oder von Ihrem Land-Kreis.
In den Städten und Land-Kreisen arbeiten verschiedene Menschen.
Zum Beispiel:
    • der Bürger-Meister
    • oder der Stadt-Rat.

Bei der Kommunal-Wahl wählen Sie diese Menschen.
Sie bestimmen neu:
    • Wer im Stadt-Rat arbeiten wird.
    • Wer im Gemeinde-Rat arbeiten wird.
    • Wer im Ortschafts-Rat arbeiten wird.
    • Wer im Kreis-Tag arbeiten wird.

In Thüringen wählen die Bürger in 661 Kommunen.
In 15 Kommunen wählen sie zusätzlich den Bürger-Meister.
Die Bürger-Meister sind in Thüringen schon im Jahr 2018 gewählt worden.
Die 15 Kommunen sind neu aufgeteilt worden.
Deshalb muss dort der Bürger-Meister neu gewählt werden.

Wer darf bei den Kommunal-Wahlen in Thüringen wählen?

Sie dürfen an Ihrem Wohn-Ort wählen:
Wenn Sie 3 Monate oder länger dort wohnen.
Sie müssen an Ihrem Wohn-Ort gemeldet sein.

Ab 16 Jahren dürfen Sie wählen.
Das hat der Land-Tag im Jahr 2015 beschlossen.

So wählen Sie

Sie bekommen vor der Wahl einen Brief.
Der Brief heißt Wahl-Benachrichtigung.
Sie dürfen nicht wählen ohne Wahl-Benachrichtigung.

In der Wahl-Benachrichtigung steht Ihr Wahl-Lokal.
Das Wahl-Lokal ist der Ort an dem Sie wählen.
Zum Beispiel eine Schule.

Sie können auch Brief-Wahl machen.
Zum Beispiel, wenn Sie am Wahl-Tag im Urlaub sind.
Oder wenn es für Sie zu schwer ist:
In das Wahl-Lokal zu gehen.

Die Brief-Wahl muss vor dem Wahl-Tag gemacht werden.
Bis wann Sie mit der Brief-Wahl wählen können:
Steht in Ihrer Wahl-Benachrichtigung.

Warum wählen Sie schon wieder?

Die letzte Kommunal-Wahl in Thüringen war im April vom Jahr 2018.
Damals haben Sie diese Personen gewählt:
    • die Ober-Bürger-Meister
    • die Bürger-Meister
    • die Land-Räte
Diese Personen haben Sie für 6 Jahre gewählt.

Jetzt wählen Sie:
    • die Stadt-Räte
    • die Gemeinde-Räte
    • die Ortsteil-Räte
    • die Kreis-Tage

In Thüringen werden die Bürger-Meister und Stadt-Räte getrennt gewählt.
Das haben die Politiker so beschlossen.

In Bayern und Baden-Württemberg
werden die Bürger-Meister und Stadt-Räte auch getrennt gewählt.
Die beiden Bundes-Länder waren Vorbild für Thüringen.

Menschen mit Behinderungen dürfen wählen

In Thüringen dürfen alle Menschen mit Behinderungen wählen.
Auch wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben.


Der MDR hat den Text geschrieben.
Anja Seidel hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Anne-Kristin Kausch, Andrè Uhlemann und Jan Schlothauer
haben die Leichte Sprache geprüft.
Sie arbeiten beim Verein Leben mit Handicaps e.V.
Die Bilder sind von:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013